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Leserkommentar zum Artikel

Und raus bist Du: Zulässigkeit der Kundensperrung wegen übermäßiger Retouren?

Des Verbrauchers Freud ist nicht selten des Händlers Leid – vor allem, wenn es um Retouren geht. Händler sehen sich im Angesicht von Warenrücknahmen meist einem nicht unerheblichen buchhalterischen und logistischen Aufwand gegenüber, der im Regelfall im Angesicht der geminderten Wiederverkäuflichkeit retournierter Artikel noch mit finanziellen Einbußen gepaart wird. Für viele Händler gibt dies Anlass zur Überlegung, Verbraucher mit einer (zu) hohen Retourenquote aus dem Kundenstamm auszuschließen, Ihnen weitere Vertragsschlüsse zu verweigern und gegebenenfalls den Zugang zu bestehenden Kundenkonten zu sperren. Ob und inwieweit dies rechtlich zulässig ist, behandelt der aktuelle Beitrag.

» Artikel lesen


keiner

Beitrag von ein anderer Leser
19.02.2020, 18:51 Uhr

Eine wirklich Hilfe ist dieser Artikel nicht, das erscheint mir doch an den Haaren herbeigezogen. Demnach kann ich nicht von meinem "Hausrecht" Gebrauch machen und muss jeden unzumutbaren Kunden für alle Zeiten bedienen? So kann man auch einen kleinen Händler in den Ruin treiben bzw. die Hölle auf Erden bereiten. Ich für meinen Teil lösche jeden Problemkunden aus meiner Kartei bzw. werde den nicht mehr beliefern und Punkt, und dass aus den unterschiedlichsten Gründen. Vorauszahlungen werden umgehend zurück erstattet, das war's, ohne große Erklärungen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • das sehe ich etwas anders von Alpinger, 19.02.2020, 19:35 Uhr

    es mag vielleicht in den obigen Fällen so sein, aber in der Regel besteht ja immer noch die Vertragsfreiheit, wo man als Betreiber/Händler nicht mit jeden Kunden einen Vertrag abschließen und sei es wegen des Risikoabwegung oder internen Bestimmungen. Mir ist bisher kein Gesetz bekannt was mich... » Weiterlesen

  • Titel von Leser, 19.02.2020, 19:14 Uhr

    Man muss ja nicht angeben, dass wegen der Widerrufe gesperrt wurde. Allgemeine Antipathie gegenüber dem Kunden kann einem keiner verbieten und die kommt sehr oft schon durch die Art der Kommunikation, das Bewertungsverhalten o.ä. zustande. Gibt der Käufer öfter negative Bewertungen ab? Dann will... » Weiterlesen

  • Was ist eigentlich aus der von Leser, 14.02.2020, 19:55 Uhr

    Vertragsfreiheit geworden? Der Artikel liest sich, als ob man als Händler zwangsweise mit jedem dahergelaufenen Idioten immer und immer wieder einen Vertrag abschließen muss.

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