Leserkommentar zum Artikel
Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers: Bei Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe
Der BGH hat gestern entschieden, dass die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers darstellt.
Farbe macht den Unterschied
Beitrag von Helga Mayer
19.02.2010, 07:33 Uhr
Leider muss ich hier meinen Geschlechtsgenossinnen in den Rücken fallen... Man könnte hier sagen "typisch Frau", aber ich gehe mal davon aus, dass auch ein Mann nicht freiwillig in einem pinkfarbenen Auto umherfahren wollte:-)
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