Die richtige Einbindung von AGB, Widerrufsbelehrung & Co. im Online-Handel
Immer wieder werden wir im Rahmen unserer Beratungspraxis danach gefragt, wie AGB, Widerrufsbelehrung & Co. im Online-Handel eingebunden werden müssen. Das Gesetz erlegt dem Online-Händler insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern zwar zahlreiche Informationspflichten auf, gibt ihm jedoch bei der praktischen Umsetzung dieser Pflichten in der Regel keine konkreten Hinweise an die Hand. Dies stellt viele Online-Händler in der Praxis vor Probleme, mit denen sie sich eigentlich gar nicht befassen möchten. Wir zeigen wie es geht.
Darf man in der Widerrufsbelehrung duzen?
Beitrag von Merle Theeß
30.12.2019, 15:23 Uhr
Vielen Dank für Ihre hilfreichen Artikel zum Thema Widerrufsbelehrung. Dazu eine Frage: Darf man in der Widerrufsbelehrung duzen und den Mustertext des Bundesjustizministeriums dahingehend anpassen? Ich duze sonst in allen Texten auf meiner Website und würde das gerne einheitlich halten.
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