Kennzeichnungspflichten: Bei verpackten Backwaren
Ein Unternehmen muss das Gewicht von Aprikosen-, Kirsch- oder Apfeltaschen, Mini-Berlinern, Butterhörnchen, Plunderhörnchen oder Schokocreme-Croissants auf teilweise durchsichtigen Fertigverpackungen angeben, wenn die Füllmenge mehr als 100 g beträgt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
lecker Teilchen
Beitrag von Kati
04.02.2010, 07:22 Uhr
Über den Sinn oder Unsinn dieser Regelung lässt sich streiten; aber genügt es in Zeiten des Schlankheitswahns nicht, nur die Kalorien anzugeben? Oder besser noch: genaustens darüber zu informieren, in welchem Maße die Fettpölsterchen ansetzen, sobald man eins dieser leckeren Teilchen verzehrt hat. Oh, noch toller wäre, wenn man auch wüsste wo man zulegt:-)
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