Update: Bundesrat nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Das Bundeskabinett hat am 15.05.2019 den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Der Gesetzesentwurf ist damit in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden. Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28.06.2019 beschlossen, zum Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Lesen Sie in unserem Beitrag, welchen Beschlusstenor der Bundesrat in Bezug auf den Gesetzesentwurf verabschiedet hat.
Wenn der Gesetzgeber wirklich fairen Wettbewerb wollte,
Beitrag von Leser
15.07.2019, 19:56 Uhr
würde er die Übervorteilung des Verbrauchers beenden.
KEIN Mensch geht in ein Geschäft und testet 14 Tage lange Hosen, Jacken, TV Geräte, Computer, Sonnenbrillen, Markisen, Schuhe, Drucker, Hemden etc.
"Denn die Vorschriften über den Widerruf von Willenserklärungen, die auf den Abschluss von Fernabsatzverträgen gerichtet sind, dienen lediglich der Kompensation von Gefahren bei bloß virtuellen Begutachtungsmöglichkeiten anhand von Fotos etc. aufgrund der bei Fernabsatzgeschäften fehlenden Möglichkeit die Waren vor Vertragsschluss in Augenschein zu nehmen. Der Verbraucher soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch mit online/fernmündlich erworbenen Waren so umgehen dürfen, wie er dies auch in einem Ladengeschäft hätte tun dürfen. Eine zulässige Prüfung sei aber von einer „übermäßigen Nutzung“ abzugrenzen."
Mit einer Widerrufsfrist von 3 Tagen würde der Verbraucher im Onlinehandel nicht benachteiligt.
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