Leserkommentar zum Artikel
OLG Hamm: Rabattwerbung auf alles – nur zulässig mit konkreten Ausnahmen
Wer in einer Printanzeige mit "15 % Rabatt auf alle Artikel" wirbt ohne dabei die konkreten Ausnahmen zu nennen, handelt wettbewerbswidrig. Ein allgemeiner Hinweis zu den unbestimmten Ausnahmen reichte dem OLG Hamm (Urt. v. 22.03.2018 - Az.: 4 U 4/18) nicht.
Formulierung "auf alles" missverständlich?
Beitrag von Dennis R.
10.05.2019, 11:24 Uhr
Ist das Wort "Alles" nicht eigentlich eindeutig? Alles halt. Unten irgendwo kleingedruckte Fussnote mit 3 Herstellern die dem Händler offenbar Rabatte und Preisgestaltung verbieten (Streetprices, etc. genannt) oder Artikel ohne Marge - widerspricht dass nicht schon "alles"?
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