LG Frankfurt a.M. - Haftung der DENIC auf Löschung eines Domainnamens
Grundsätzlich trägt die für die Registrierung von Domainnamen unter der Top-Level Domain “.de“ zuständige DENIC keine Prüfungspflicht, ob ein angemeldeter Domainname Rechte Dritter verletzt. Eine solche Pflicht mit ggf. anschließender Löschung der Domain kommt allerdings dann in Betracht, wenn eine offenkundige Rechtsverletzung bzw. eine rechtsmissbräuchliche Registrierung vorliegt und weder der Domaininhaber noch der Admin-C in Anspruch genommen werden können.
DENIC
Beitrag von Wolfgang S.
24.01.2010, 08:38 Uhr
Fragt sich, welche Aufgabe die DENIC eigentlich hat. Lässt man sich eine Domain registrieren, tut man dies doch gerade deshalb, um die Domain vor anderen zu schützen. Bleibt die DENIC hinsichtlich der Überprüfung von Rechtsverletzungen untätig,ist dies meiner Meinung etwa vergleichbar mit einem Finanzamt, das die eingereichte Steuererklärung nicht prüft, sondern gleich als richtig ansieht.
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