Unerlaubter Musikdownload: Anschlussinhaberin haftet für Ehemann und Kinder
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.12.2009 hat eine Frau aus Oberbayern 2.380,00 Euro Abmahnkosten nebst Zinsen an 4 führende deutsche Tonträgerhersteller zu zahlen.
Ohne Titel
Beitrag von Unbekannt
22.01.2010, 16:19 Uhr
Gestritten wurde doch nur über die Abmahnkosten. Weiterer Schadensersatz, wie z.B. Lizenzgebühren für jeden einzelnen Titel, war gar nicht Streitgegenstand. Jetzt dürfte es aber richtig "heiß" werden, denn die Musikindustrie wird sich mit den Abmahnkosten wohl zukünftig nicht mehr zufrieden geben.
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Ohne Titel von Unbekannt, 14.01.2010, 02:34 Uhr
seit 2 jahren ist auch der download nicht legal wenn die dateien aus offensichtlich illegalen quellen stammen ...
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Upload von mp3-Dateien ist verboten von Smörre, 13.01.2010, 17:53 Uhr
Soweit mir bekannt ist, ist der eigentliche Download von Musikdateien erlaubt, insofern man diese Musiktitel auf original Tonträgern besitzt, man darf nur die entsprechenden Dateien nicht zum Download für andere freigeben. Also den Upload ausschalten wenn man etwas downloadet. Falls ich damit... » Weiterlesen
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Musikdownload von Unbekannt, 10.01.2010, 16:40 Uhr
Wie berechnet sich denn die Summe, die der Anschlussinhaber zahlen muss? Ich glaube mich zu erinnern, dass diese Mutter für die über 900 mp3-Formate über 2000,- EUR zahlen musste. Wird da pro mp3 eine bestimmte Summe festgelegt und dann einfach nur hochgerechnet? Oder wie läuft das?
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