DSGVO für Onlinehändler Teil 4 – don’t panic, get started! Das Verarbeitungsverzeichnis
Der Stichtag 25.05.2018 naht mit großen Schritten. Deshalb sorgt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zunehmend für Unruhe unter den Onlinehändlern. Im Rahmen einer Serie von Beiträgen will die IT-Recht Kanzlei Onlinehändlern komprimiertes Praxiswissen vermitteln und zugleich aufzeigen, dass die DSGVO auch für kleine Händler eine lösbare Aufgabe ist. In unserem heutigen Beitrag ist das Verarbeitungsverzeichnis dran.
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Beitrag von Silvia Wiegmann
02.05.2018, 09:44 Uhr
Bedeutet das, dass ich jetzt zb. jeden Verkauf protokollarisch aufschreiben muss.... was ich ja eh mache..oder wie muss ich das verstehen?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen
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Verarbeitungsverzeichnisses von Günther, 18.11.2018, 14:03 Uhr
hallo wir sind Kunde bei euch haben allerdings dieses Verarbeitungsverzeichnisses nicht dabei?
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Service von Michael Wolf - Jockey GmbH, 03.05.2018, 06:12 Uhr
Hallo, wir sind sehr zufrieden mit dem Angebot und dem Service der Kanzeil und kann dies nur jedem Online Händler empfehlen.
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super, vielen Dank! von Aehrenkranz, 01.05.2018, 12:41 Uhr
Super, vielen Dank! Hatte davon noch nicht mal was gehört, geschweige denn was davon verstanden... Eure Newsletter sind wirklich sehr informativ und hilfrteich! LG
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Top Service !!! von Hans Willi Stein, 30.04.2018, 18:00 Uhr
Super Top Service von Euch. Ich kann das Abo nur jedem Gewerbetreibendem empfehlen. Rechtssichere Texte, ohne stundenlang im Internet in meist unsicheren Quellen suchen zu müssen. Vielen Dank !
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