Domaingrabbing - darf man das wirklich nicht?
Die Reservierung von beschreibenden Domains zum späteren Verkauf stellt im Grundsatz eine anerkannte geschäftliche Betätigung und kein sittenwidriges domaingrabbing dar. Dies gilt auch dann, wenn eine sehr ähnliche Domain bereits geschäftlich genutzt wird und registriert ist. Ein Fallbeispiel: „kettenzüge.de vs. kettenzuege.de“.
Es ist irrelevant was ein Dt. Gericht urteilt, falls z.B. die Denic etwas anderes fest legt.
Beitrag von Tobias Claren
25.01.2018, 16:41 Uhr
Es ist irrelevant was ein Dt. Gericht urteilt, falls z.B. die Denic etwas anderes fest legt. Jeder TLD-Betreiber kann die Regeln fest legen, und da kann auch die Politik und Justiz nichts anderes festlegen und urteilen. Hier geht es schließlich nicht um Straßeninfrastruktur. es heißt zwar ".de", aber dennoch hat Deutschland etc. keinen "Besitz", keine "rechte" in dem Sinne wie es viele glauben. Das ist im Grunde ein Verein/Firma die das managed, das WWW selbst haben die USA/ICANN aufgesetzt. Über neue TLD wie ".sucks" (Ich befürchte unter staatlicher Dt. Entscheidung hätte es die nicht gegeben) entscheidet wohl die ICANN, und zwar ohne Mitsprache der Staaten...
Wenn Deutschland was eigenes will, kann es ja ein eigenes Internet aufbauen. Innerhalb dieses eigenes Netzes, nennen wir es "Grid" können sie auch ".de" nutzen, jeden Namen erneut vergeben.
Wenn Ich nun das "Mesh" gründe, DN-Server, Server etc. verteile, dann hat der Dt. Staat mir da auch nicht rein zu funken, hat keine Firma dort ein Anrecht auf "ihre Domain" (der Firmenname).
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
-
Ähnlicher Fall jedoch mit Auslandsbeteiligung von Kevin, 05.06.2018, 21:46 Uhr
Angenommen ich habe erfolgreich eine (Unions-)Marke bei der EUIPO registriert. Die Marke beschreibt ein Produkt welche im Geschäftlichen Verkehr vertrieben wird. Ist es domaingrabbing, wenn ein US registrar "MARKE.com" registriert und diese Domain nun nur gegen Zahlung eines 3-stelligen Betrags... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben