Landgericht Lübeck: Verstöße gegen das TextilKennzG sowie die VerpackV nicht abmahnfähig
Das Landgericht Lübeck machte kürzlich einem abmahnenden Online-Händler einen dicken Strich durch die Rechnung. Verstöße gegen die BGB-InfoV? Nichtbeachtung der Verpackungsverordnung oder des Textillkennzeichnungsgesetzes? Alles nicht abmahnfähig – so das Gericht.
Abmahnug dur eien Verein für lauteren Wettbewerb
Beitrag von IL CIGNO DEUTSCHLAND GmbH
26.08.2008, 11:06 Uhr
Abgemahnt wurde unsere Firma, weil einige Artikel im Internet-Shop mit Textilbezeichnung Tactel oder Lycra erfasst sind. Wie kann man als normaler Mensch noch Definitionen über diese Oberbegriffe der Materialien anbringen?
Sind diese Geldmaschinen "Abmahnvereine" oder "Vereine gegen lauteren Wettbewerb" überhaupt noch erlaut?
Mit freundlichen Grüßen Werner Haas
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