Leserkommentar zum Artikel
OLG Köln zur CE-Kennzeichnung: Händler trifft nur Pflicht zu prüfen, ob diese vorhanden ist, nicht wo diese angebracht wurde
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 28.07.2017 (Az.: 6 U 193/16) entschieden, dass den Händler lediglich ein abgestufte Prüfpflicht in Bezug auf die CE-Kennzeichnung trifft und einen Abmahnverband in die Schranken gewiesen.
Dipl.-Ing. (FH)
Beitrag von Hans-Jürgen Kohn
31.08.2017, 02:30 Uhr
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der redliche Verkäufer das Recht haben sollte in seinem Angebot die Zertifizierungen abzubilden, insbesondere auch um beim Kunden die Sensibilität für einen Gebrauch sicherer und konformer Produkte anzuregen.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben