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Müssen AGB und Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss dem Verbraucher übersandt werden?

25.02.2009, 10:07 Uhr | Lesezeit: 1 min
Müssen AGB und Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss dem Verbraucher übersandt werden?

Nach einer Entscheidung des LG Bochum ( Beschluss vom 24.10.2008, Az.: 14 O 191/08) müssen diese Vertragsinformationen dem Verbraucher übersendet werden.

Die Richter haben entschieden, dass die Darstellung von Informationen wie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Widerrufsbelehrung oder weiteren Vertragsbestimmungen auf der Webseite eines Online- oder eBay-Shops nicht den Anforderungen der gesetzlich vorgeschriebenen Textform genügt. Vielmehr müssen diese Informationen per e-Mail, Fax oder Post gem. § 312c BGB spätestens bis zur Warenlieferung versandt werden, damit Sie dem Verbraucher in Textform vorliegen. Eine Mißachtung dieser Regelung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar und ist abmahnbar.

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10 Kommentare

R
Rechtsanwalt Alexander Kysucan 15.11.2009, 11:25 Uhr
Übersendung Widerrufsbelehrung
Die Pflicht, bis spätestens zur Auslieferung der Ware die Widerrufsbelehrung in Textform zu übersenden wurde bereits gemäß Beschluss des LG Potsdam vom 17. 09. 2008, 2 O 345/08 festgestellt.
m
manne 11.08.2009, 10:59 Uhr
AGB als Link?
reicht es, wenn bei der Bestellbetätigung,die ja per e-mail kommt, ein Link zur AGB enthalten ist ?
p
pat 16.07.2009, 16:40 Uhr
AGB
Brauche ich eine ABG wenn ich als gewerblicher Verkäufer bei Ebay verkaufe ?? Nach meinem Wissenstand war dies bisher nicht notwendig !!
Oder ???
Wer kann mir da Weiterhelfen.
Danke.
MfG
pat
I
IT-Recht Kanzlei 05.03.2009, 13:45 Uhr
Antwort (Didde)
Auf folgenden Link darf hingewiesen werden: http://www.wortfilter.de/News/news3082.html
k
klaus fischer 05.03.2009, 12:44 Uhr
Hallo an alle,
erstmal unterscheiden, ob ebay oder normal sterblicher Webshop!! ( wegen Frist)
In meinem "normalem" webshop( 2 Wochen Frist) , bekommt der kunde nachdem er vor absendung der Bestellung auf alle checkboxen zum bestätigen gehen muss( Datenschutz,AGB,Wid) dannach einen autom email Bestätigung mit all den Daten nochmal, und in die sendung lege ich dann noch die Wid-Bel. incl. Hinweis zur VerpackVerord. + LS und Rechnung rein. Gem. der IHK ist das so rechtssicher OK,

Frage an IT-Recht:
wie verhält es sich dann micht nicht vorhandenen AGB ???

mfg
klaus

a
andreas 04.03.2009, 18:12 Uhr
Ohne Titel
Widerrufsbelehrung mitschicken OK -gilt dann aber das 14-tägige Rückgaberecht oder einen Monat?? und wenn nur 14Tage: wie verhält es sich dann mit dem Widerspruch
zu der WRB beisielsweise auf der website? (auf der ja ein Monat angegeben werden muss)

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ist eine AGB zwingend?

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