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Happy birthday: 3 Jahre „Fairness im Handel“ - knapp 15.000 Mitglieder

08.08.2019, 11:53 Uhr | Lesezeit: 5 min
Happy birthday: 3 Jahre „Fairness im Handel“ -  knapp 15.000 Mitglieder

Die Initiative Fairness im Handel der IT-Recht Kanzlei feiert ihren 3. Geburtstag. Und wächst und wächst und wächst...: Mittlerweile haben sich knapp 15.000 Mitglieder der Initiative angeschlossen – und täglich kommen weitere dazu. Für die Initiative ist das eine tolle Entwicklung, für die teilnehmenden Händler ein Zugewinn - und auch eine Bestätigung unserer Arbeit als Kanzlei. Win-win-win...

Rückblick: Am Anfang war die Kanzlei

Seit über 10 Jahren kümmert sich die IT-Recht Kanzlei um die rechtlichen Belange von Online-Händlern und anderen Unternehmern im Bereich E-Commerce. Die IT-Recht Kanzlei hat früh die rechtlichen Besonderheiten und den hohen Beratungsbedarf dieses Marktes erkannt und dadurch über die Jahre einen hohen Spezialisierungsgrad erreicht. Zahlreiche Händler nutzen mittlerweile die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei. Damit ist die Kanzlei einer der Marktführer auf dem Gebiet der dauerhaften rechtlichen Betreuung von Online-Händlern. Das Wachstum der Anzahl der betreuten Internetpräsenzen war in den letzten Jahren enorm – die Anzahl der Händler, die die IT-Recht Kanzlei damit erreichen kann, war nie höher als heute.

Mitverantwortlich für das starke Wachstum war und ist die stark frequentierte Kanzlei-Homepage: Über 250.000 Interessenten nutzen jeden Monat die Kanzlei-Website unter www.it-recht-kanzlei.de, um dort Infos rund um das Thema E-Commerce zu finden. Dabei informieren wir nicht nur stumpf über irgendwelche Urteile, sondern bieten juristischen Sachverhalt mundgerecht aufbereitet mit konkreten Tipps und Vorschlägen. Die dargestellten Inhalte informieren nicht nur, sondern sie geben auch Ratschläge und Anleitungen - va. für Onlinehändler.

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3.0: Die Initiative „Fairness im Handel“

Nachvollziehbar war für uns dann der nächste Schritt: Die Gründung der Initiative „Fairness im Handel“....

Durch die enge Bindung an ihre Mandanten ist die Kanzlei immer nah dran an den Bedürfnissen der Händler. Durch den Support von mittlerweile ca. 30.000 Händlern bekommt man schnell mit, was rechtlich relevant ist und wie Probleme praxisorientiert zu lösen sind. Schnell stellt sich dann raus, dass Abmahnungen DAS Schreckgespenst der Händler sind. Der Abmahn-Markt ist seit Jahren sehr umtriebig und es hat nicht den Anschein, dass sich dieser Trend in absehbarer Zeit ändert.

Auch wenn es immer mal wieder Vorstöße und zuletzt recht konkrete Pläne in Sachen Gesetzgebung gibt, dem Abmahnwahn beizukommen, so ist im Ergebnis bisher noch nichts Zielführendes geschehen.

Egal ob geringfügiger Verstoß oder Kardinalfehler – eine Abmahnung ist und bleibt ein scharfes Schwert: Händler müssen zur Beratung einen Anwalt aufsuchen und diesen oft teuer bezahlen. Und sie müssen die Abmahnkosten tragen – zumindest sofern die Abmahnung berechtigt war. Da kann, je nach Umfang der Abmahnung wegen der doch hohen Gegenstandswerte im Wettbwerbsrecht schon ein beträchtlicher Betrag zusammenkommen, der auch mal existenzgefährdend sein kann. Und vor allem lenkt es den Händler von dem ab, was er eigentlich tun sollte: Verkaufen.

Für uns als Kanzlei war die Gründung der Initiative Fairness im Handel daher nur ein konsequenter Schritt – denn hierbei geht es genau darum:

  • Verzicht auf sofortige Abmahnung und vorrangiger Ausspruch kostenfreier Warnung
  • Abmahnung nach Ablauf von Anstandsfrist bleibt aber möglich

Es ist also nichts verloren - die Initiative kommt nur dem bevor, was Händler uns gegenüber oft so formuliert haben: „Hätte sich der denn nicht erstmal an uns wenden können, bevor er abmahnt?“.

Keine Kosten und Risikoreduzierung: Darum lohnt eine Teilnahme für den Händler!

Ganz einfach - deswegen:

  • Kostenfreie Teilnahme und Erledigung von Beanstandung: Die Teilnahme an dieser Gemeinschaft ist mit keinerlei Kosten verbunden und kann jederzeit beendet werden.
  • Reduzierung des Abmahnrisikos: Als Mitglied einer starken Gemeinschaft kann das Abmahnrisiko signifikant reduziert werden.
  • Dokumentiertes Fairplay: Das Logo der Initiative in Ihrem Impressum schafft Vertrauen und zeigt wie wichtig dem Händler Fairplay ist - das wirkt sich auch indirekt auf die Kundenbeziehungen aus. Win-win sozusagen.

Ausführliche Infos zu der Initiative "Fairness im Handel" finden Sie hier oder als Mandant der IT-Recht Kanzlei im Mandantenportal.

Tipp für unsere Mandanten: Wir stellen ein Muster für ein „Warnschussschreiben“ zur Verfügung, das von Teilnehmern unserer Initiative „Fairness im Handel“ genutzt werden kann, um andere Teilnehmer der Initiative über bei diesen festgestellte Verstöße zu informieren.

Übrigens: Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei

Weil wir grad beim Thema sind: Auch bei dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei geht es vornehmlich um die Vermeidung von Abmahnungen. Denn wer stets aktuelle und damit rechtssichere Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung oder Datenschutzerklärung verwendet, der gibt Abmahnern in diesem Bereich keine Chance. Und nicht nur das:

Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir nicht nur Rechtstexte sowie zahlreiche Handlungsanleitungen und Muster an. Vielmehr informieren wir unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen und gesetzliche Neuerungen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst.

Wer unsere Newsletter bezieht, ist gewarnt und kann insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.

Unsere monatlich kündbaren Schutzpakete bieten wir bereits ab 9,90 EUR netto im Monat an. Mit einem Rechtstexte-Pflegeservice für dauerhafte Rechtssicherheit und unserem Abmahnradar für mehr Sicherheit vor Abmahnungen.


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