IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

2021 kann kommen: Abmahnschutz mit Mehrwert

18.01.2021, 17:04 Uhr | Lesezeit: 9 min
2021 kann kommen: Abmahnschutz mit Mehrwert

Auch und gerade in 2021 steht für die IT-Recht Kanzlei wieder der Schutz der Onlinehändler im Fokus. Qualität steht dabei im Vordergrund: Die Fachanwälte der Kanzlei stellen die Pflege und Aktualität der Rechtstexte sicher. Und nicht nur das: Neben den Rechtstexten wurde der Leistungsumfang der Pakete stetig erweitert. Und so kann die IT-Recht Kanzlei Händlern neben der Rechtssicherheit auch umfangreichen weiteren Service rund um den eCommerce anbieten...

Abmahnsichere Rechtstexte mit Aktualisierungs-Service

logo2

Kernthema unserer Schutzpakete sind natürlich abmahnsichere Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung &Co), die durch die Fachanwälte der Kanzlei stets an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Sollte für Ihre gebuchten Rechtstexte Änderungsbedarf bestehen, werden Sie rechtzeitig von uns informiert, um zeitnah reagieren zu können. Wenn Sie eine unserer inzwischen rund 50 AGB-Schnittstellen nutzen, übernimmt die Schnittstelle die Aktualisierung für Sie.

Keine Kostenfalle: Ein Alleinstellungsmerkmal des AGB-Pflegeservices der IT-Recht Kanzlei ist die Möglichkeit, den Aktualisierungs-Service in den Tarifen "Starter" und "Premium" monatlich kündigen zu können. Ohne Wenn und Aber. Keine Kostenfalle, keine Jahresverträge mit einer Jahres-Servicegebühr, die im Voraus fällig wird & keine Probleme mit versäumten Kündigungsfristen, die einen weiteren Jahresvertrag nach sich ziehen.

Aus der Praxis für die Praxis: Professionelle AGB für praxisrelevante Sachverhalte

AGB sind für Shopbetreiber aus zweierlei Gründen so wichtig. Zum einen können darin rechtliche Bestimmungen im Umgang mit dem Vertragspartner, sprich dem Kunden, geregelt werden - und zwar proaktiv. Zum anderen müssen die AGB richtig sein, weil regelmäßig Abmahner nach fehlerhaften Klauseln fahnden. Beides ist in unseren AGB natürlich vereint.
Die Shop-AGB berücksichtigen die für den Online-Handel einschlägigen Regelungen wie etwa die EU-Verbraucherrechterichtlinie sowie die einschlägigen Vorschriften des BGB und des EGBGB.

Zudem beherrschen die AGB folgende für den Online-Handel besonders praxisrelevante Sachverhalte:

  • Lieferungen die per Spedition „frei Bordsteinkante“ erfolgen,
  • Eigentumsvorbehalt bei Vorleistungspflicht des Verkäufers,
  • Beschränkung der Mängelhaftung – etwa für gebrauchte Ware,
  • Vereinbarung deutschen Kaufrechts bei Verträgen mit ausländischen Käufern,
  • Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher aus Nicht-EU-Mitgliedstaat,
  • Haftungsfreistellung bei der Verletzung von Drittrechten (individualisierbare Produkte),
  • Verträge über die dauerhafte Lieferung von Waren (Abonnement-Verträge),
  • Verkauf digitaler Inhalte wie z. B. eBooks, Videodateien (ausgenommen Software),
  • Verkauf und Einlösung von Geschenkgutscheinen,
  • Einlösung von kostenlosen Aktionsgutscheinen,
  • Verkauf von Tickets für Freizeitveranstaltungen,
  • Verkauf von Lizenzschlüsseln für digitale Inhalte oder Software,
  • Verkauf von Hardware mit gleichzeitger Vermittlung von TK-Leistungen (z. B. Handy mit Vertrag).

Übrigens: Unsere Pakete erhalten natürlich nicht nur die AGB, sondern auch die Widerrufsbelehrung, ein Impressum und die Datenschutzerklärung. Letztere ist spätestens nach Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 ebenso wichtig wie AGB. Und auch in Sachen Datenschutz erweitern wir unser Angebot an Regelungsinhalten stetig. Und auch gerade für diesen komplexen Themenbereich bietet die IT-Recht Kanzlei zahlreiche Muster und Hilfen an.

Shops & Plattformen - national & international

Das Angebot hinsichtlich der Rechtstexte beschränkt sich dabei keineswegs alleine auf Onlineshops - auch für Betreiber reiner Webpräsenzen bieten wir die richtigen Texte an. Und natürlich für Händler auf zahlreichen Handelsplattformen wie

Amazon, Argato, AvocadoStore, Booklooker, BrickLink, Chrono24, CDiscount.com, Delcampe, Discogs, Dropshipping-Marktplatz.,de, eBay, eBay-Kleinanzeigen, eGun, Etsy, Facebook, Galeria, Hood, Idealo Direktkauf, Instagram, kasuwa, Kauflux, kayamo, Linkedin, Mädchenflohmarkt, manomano, meinonlinelager.de, metro, Online-Shop, Otto, Palundu, Pinterest, PriceMinister.com, ProductsWithLove, Real, Ricardo, Restposten, Restposten24, Rue-du-Commerce, Shopgate, shöpping.at, Spandooly, Teilehaber.de, Twitter, Xing, Yatego, ZVAB.

Und das war jetzt nur der Service für den deutschen Markt. Zusätzlich dazu bedienen wir auch den ausländischen Handel - indem wir unsere Rechtstexte für zahlreiche eu-Länder sowie etwa für die USA anbieten. Und das beschränkt sich nicht nur auf die sprachliche Gestaltung - die Texte genügen auch den Anforderungen der jeweiligen Rechtssysteme.

Add-on: Rechtlicher Support bei Kontosperrungen & Schutzpaket Arbeitsrecht

Wir können nicht nur Rechtstexte! Wir helfen auch, wenn Plattformen wie ebay oder Amazon Händlern das Verkäuferkonto sperren. Als Händler ist man dagegen oft machtlos - mit anwaltlicher Unterstützung bewegt sich erfahrungsgemäß eher was. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Klar: Unser Steckenpferd ist das Wettbewerbsrecht. Aber da unsere Mandanten auch immer wieder wegen arbeitsrechtlicher Fragestellungen an uns herangetreten sind, bieten wir auch ein Schutzpaket Arbeitsrecht an - mit einer umfassenden Sammlung an Mustern und Handlungsanleitungen.

Hilfreiche Muster und Handlungsanleitungen

checkliste

Im Leistungsumfang der AGB-Schutzpakete enthalten ist der Zugriff auf inzwischen mehr als 70 hilfreiche Muster und Handlungsanleitungen rund um den eCommerce. Egal, ob z.B. „Werbung mit einer Herstellergarantie“, die gesetzeskonforme „Angabe von Lieferzeiten“ oder andere Themenbereiche, in unserem Mandantenportal werden Onlinehändler sicherlich fündig.

Fairness-im-Handel: Kostenfrei mitmachen und Abmahnrisiko reduzieren

Logo Fairness im Handel

Seit August 2016 am Start ist die Initiative „Fairness im Handel“ der IT-Recht Kanzlei. Sie steht für die gegenseitige Rücksichtnahme und eine offene Kommunikation innerhalb der starken Gemeinschaft der teilnehmenden Händler. Die Initiative der IT-Recht Kanzlei verfolgt das Ziel eines abmahnfreien Onlinehandels.

Kommunikation statt Abmahnung: Die Teilnehmer der Initiative verzichten untereinander auf sofortige Abmahnungen und weisen in einer kostenfreien Warnung auf etwaige Rechtsverstöße hin.

Die Teilnahme an der Initiative ist für alle AGB-Mandanten unserer Kanzlei kostenfrei - bis heute haben sich über 20.000 Händler angeschlossen.

Weitergehende Informationen zur Initiative Fairness im Handel sind hier abrufbar.

Mehr Umsatz mit unabhängigen Kundenbewertungen

ShopVote Grafik

Im Rahmen einer engen Zusammenarbeit mit unserem langjährigen Kooperationspartner ShopVote können AGB-Service Mandanten der IT-Recht Kanzlei das Bewertungssystem mit allen Basis- und Premium-Funktionen komplett kostenfrei nutzen. ShopVote ermöglicht z.B. vollautomatisierte und datenschutzkonforme Bewertungsanfragen, die rechtssichere Darstellung von Bewertungen in einer Online-Präsenz und die Integration der Bewertungssterne und der Bewertungsnote in Google Adwords, Google Shopping und die organischen Suchergebnisse bei Google.

Weitere Informationen zu ShopVote finden Sie hier.

Neue Vertriebskanäle ohne Kostenfalle testen

Auch 2021 gilt: Onlinehändler können mit dem AGB-Service der IT-Recht Kanzlei problemlos neue Vertriebskanäle (ebay, Amazon & Co) testen, um ihre Online-Reichweite zu erhöhen, ohne in eine vertragliche Kostenfalle zu geraten. Einfach die gewünschte Plattform dazu buchen, antesten und bei Bedarf nach der Testphase wieder zum Monatsende kündigen.

Geld sparen mit Partnerangeboten

Unsere Mandanten profitieren auch 2021 wieder von zahlreichen Zusatzangeboten unserer Partner - und können damit bares Geld sparen. Wir haben uns im Folgenden auf einige wenige solcher Partnerangebote beschränkt. Bei einem Netzwerk von über 100 Partnern und entsprechend vielen Rabattangeboten würde jeder einzelne Verweis den Rahmen sprengen.

Hier exemplarisch die vergünstigten und teilweise sogar kostenfreien Angebote einiger unserer Kooperationspartner:

Hilft ja nix: Verpackungslizenzierungen

Das "neue" Verpackungsgesetz, das bereits seit dem 01.01.2019 existiert, hat den Händlern zahlreiche Pflichten auferlegt. Und diese Verpflichtungen gehen mehr oder weniger jeden Onlinehändler an. Wie etwa im Moment, wenn Händler wie immer zum Jahreswechsel mit den Meldungen der Jahresmengen beschäftigt sind.

Wir bieten unseren Mandanten in Kooperation mit unserem Partner der Reclay Group im Zusammenhang mit den Verpackungslizenzierungen diverse Rabatte an.

Praktisch: Kostenloser Inkassoservice

Logo Tesch Media Finanz

Zahlungsausfälle – das kann nun leider wirklich jeden Händler treffen. Gerade im Onlinehandel. Unser Kooperationspartner, die Tesch mediafinanz GmbH, hat sich seit dem Jahr 2000 als zuverlässiger Experte im Bereich Risiko- und TÜV-geprüftes Forderungsmanagement am Markt etabliert.

Neben aussagekräftigen Auskunfts- und Ermittlungsdienstleistungen bietet das Unternehmen onlinebasierte Inkasso-Lösungen für den E-Commerce – und das ohne Kostenrisiko. Für unsere AGB-Mandanten ist dieser Service kostenfrei.

Hier finden unsere Mandanten Details dazu.

Sicher ist sicher: Cookie-Consent-Tools

Es war ein Paukenschlag: Mit Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) hat der Europäische Gerichtshof eine generelle Einwilligungspflicht für all solche Cookies bestätigt, die für den Betrieb einer Webseite und die Bereitstellung der Seitenfunktion nicht aus technischen Gründen zwingend notwendig sind.

Von dieser Problematik betroffen sind Webseitenbetreiber (und damit auch Onlinehändler, die einen eigenen Onlineshop betreiben) insbesondere dann, wenn diese cookiebasierte Tracking-, Analyse- und sonstige Marketingtools auf ihren Seiten implementiert haben.

Für die technische Umsetzung dieser Anforderungen haben sich sogenannte Cookie-Consent-Tools bewährt, die sich wie eine Maske über eine Online-Präsenz legen und Nutzern bei Seitenaufruf per Pop-Up das Erteilen von cookiespezifischen Einwilligungen per Häkchensetzung ermöglichen. Derartige Tools blockieren das Setzen jeglicher Cookies, bis die jeweilige Einwilligung erteilt wird, und speichern die Nutzereingaben für die Sitzungsdauer.

Wir bieten in Kooperation mit PRIVE ein auf der Usercentrics-Technologie basierendes, professionelles Cookie-Consent-Tool an. Dieses Cookie-Consent-Tool steht unseren Mandanten kostenfrei zur Verfügung.

Das Partnerangebot von Prive finden unsere Mandanten im Mandantenportal hier.

Alternativ bieten wir unseren Mandanten über den Anbieter consentmanager ein weiteres Cookie-Consent-Tool an – ebenfalls kostenfrei.

Wer sich hierfür interessiert: Hier findet sich dieses Angebot im Mandantenportal

Und wenn noch nicht das Richtige dabei war: Hier finden unsere Mandanten weitere rabattierte Angebote im Bereich Cookie-Consent-Tool.

Eine Übersicht über all unsere Partnerangebote finden unsere Mandanten hier im Mandantenportal.

Jugendschutzbeauftragter auf Abruf

logo jugendschutz

Bei Bedarf können Onlinehändler einfach und bequem einen Fachanwalt als Jugendschutzbeauftragten für ihre Internetpräsenz dazu buchen.

Marken: Anmeldung und Überwachung

Marken spielen im Onlinehandel eine immer gewichtigere Rolle. Die IT-Recht Kanzlei rundet Ihr Angebot mit der Beratung bei Markenanmeldungen und der Durchführung einer Markenüberwachung ab.

Prüfzeichen und Logos für Onlinepräsenzen

logo

Prüfzeichen haben eine magische Wirkung. Denn damit wird dem Kunden auch optisch vermittelt, dass der Händler vertrauenswürdig ist. Onlinehändler können dieses Vertrauen der Kunden in ihren Internetauftritt durch die Verwendung unseres Prüfzeichens (bei Shopintensivprüfung im Rahmen unseres unlimited-Paketes), unserer Rechtstexte-Logos (geprüfte AGB) sowie unseres "betreut-Logos" stärken.

Mandanten finden diese Logos hier im Mandantenportal.

Bleiben Sie informiert

Gut informiert zu sein ist im eCommerce die halbe Miete.

Über unsere Webseite, den Newsletter für Onlinehändler und unsere Facebook-Präsenz halten wir unsere Mandanten jederzeit auf dem Laufenden.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
(22.04.2024, 16:49 Uhr)
Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
(22.04.2024, 07:50 Uhr)
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
(18.04.2024, 16:43 Uhr)
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
(15.04.2024, 16:46 Uhr)
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
(12.04.2024, 15:08 Uhr)
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Leroy Merlin
(11.04.2024, 15:06 Uhr)
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Leroy Merlin
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei