Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Bundesgerichtshof entscheidet erneut über Schrottimmobilien

18.05.2006, 00:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bundesgerichtshof entscheidet erneut über Schrottimmobilien

EuGH-Urteile vom 25.10.2005 blieben weitgehend unberücksichtigt – Anleger können sich nur geringe Hoffnungen machen.

Am 16. Mai hat der für das Bankenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) mehrere Fälle zu sog. Schrottimmobilien verhandelt. Die Kläger hatten über denselben Vertrieb sowohl die Immobilie, als auch den zur Finanzierung dienenden Darlehensvertrag in Folge eines „Haustürgeschäftes” abgeschlossen. Gleichzeitig wurde das Darlehen durch ein Grundpfandrecht gesichert. Nachdem die Kläger den Darlehensvertrag widerrufen und die Zahlungen eingestellt hatten, begann die Bank mit der Vollstreckung. Hiergegen wehrten sich die Kläger.

"In seiner gestern Nachmittag veröffentlichen Pressemitteilung stellt der XI. Zivilsenat des BGH die wesentlichen Punkte des Verhandlungsergebnisses kurz dar. Hiernach bleibt es dabei, dass der Darlehensnehmer im Falle eines Widerrufes nach dem Haustürwiderrufgesetz zur sofortigen Rückzahlung der Darlehensvaluta nebst marktüblicher Zinsen verpflichtet bleibt, da ein sog. „verbundenes Geschäft” wegen der bestellten Grundschuld nicht vorliegt. Der BGH sah sich auch durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 25.10.2005 nicht veranlasst, von den Grundsätzen seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen. Denn diese Urteile – so die Richter um den Vorsitzenden Nobbe – seien nicht einschlägig gewesen, da im Falle der EuGH-Urteile erst der Darlehens- und dann der Kaufvertrag abgeschlossen worden sei. Dies sei in den jetzt verhandelten Fällen anders gewesen.

"Allerdings hat der BGH den Kreditnehmern ein „Hintertürchen” geöffnet. Da wohl auch die Richter des XI. Zivilsenates erkannt haben, dass die sofortige Rückzahlung des Darlehens kaum zu einem effektiven Verbraucherschutz führen dürfte, haben sie den Darlehensnehmern Beweiserleichterungen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Bank zugestanden. Diese Beweiserleichterungen greifen, wenn Bank und Vertrieb so eng zusammengearbeitet haben, dass sich evidente Aufklärungsfehler des Vertriebmitarbeiters der Bank hätten aufdrängen müssen.

Der BGH hält den Verbraucherschutz bei einem Widerruf also beschränkt, erweitert ihn aber bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Da bislang lediglich die Pressemitteilung vorliegt, sind endgültige Stellungnahmen mit Vorsicht zu genießen. Klarheit wird man – hoffentlich – haben, wenn die Urteilsbegründungen vorliegen.

Quelle: http://openpr.de

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
(18.04.2024, 16:43 Uhr)
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
(15.04.2024, 16:46 Uhr)
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
(12.04.2024, 15:08 Uhr)
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Leroy Merlin
(11.04.2024, 15:06 Uhr)
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Leroy Merlin
Neu: Rechtstexte für alle Kaufland-Marktplätze im Komfortpaket
(10.04.2024, 15:02 Uhr)
Neu: Rechtstexte für alle Kaufland-Marktplätze im Komfortpaket
Ab sofort: IT-Recht-Kanzlei bietet Rechtstexte für Kaufland.at und Kaufland.pl an
(10.04.2024, 12:17 Uhr)
Ab sofort: IT-Recht-Kanzlei bietet Rechtstexte für Kaufland.at und Kaufland.pl an
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei