"Die Gerichtsentscheidung ist für das gesamte länderübergreifende Handy-TV-Versuchsprojekt der Landesmedienanstalten von Bedeutung. Ich setze darauf, dass dies Signalwirkung auch für die anderen laufenden Verfahren in allen Ländern hat", sagte der Präsident der LFK Thomas Langheinrich. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Anfang März 2006 durch die LFK erfolgte Zuweisung von digitalen terrestrischen Übertragungskapazitäten für Handy-TV an die "Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH" (MFD) weiter vollzogen werden kann (1 K 1365/06). Die konkurrierende "Walk´n Watch Gesellschaft für mobiles Fernsehen mbH" hatte mit ihrem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart versucht, dies zu verhindern. Damit ist der Weg frei, für den noch vor Beginn der Fußballweltmeisterschaft geplanten Sendestart in Stuttgart.
Nach den bereits vorab mitgeteilten wesentlichen Gründen der Entscheidung ist das Verwaltungsgericht Stuttgart bei der in derartigen Eilverfahren üblichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage zu der Auffassung gelangt, dass das baden-württembergische Landesmediengesetz eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für das Pilotprojekt der LFK mit Handy-TV bietet. Die achtjährige Laufzeit des Projekts sei ebenso wenig zu beanstanden wie die Auswahlentscheidung der LFK zugunsten von MFD.
Das Handy-TV-Angebot von MFD wird gegen eine monatliche Zugangsgebühr von unter 10 € den Nachrichtensender N24, das ZDF-Programm, ein Comedy-Angebot mit Inhalten erfolgreicher Comedy-Sendungen von ProSiebenSat.1, ein in Kooperation mit MTV erstelltes Musikprogramm sowie das mit visuellen Elementen versehene Hörfunkangebot BigFM2see umfassen. Über den Starttermin in Stuttgart und anderen Weltmeisterschaftsstädten muss MFD in Kürze eine Entscheidung treffen.
Quelle: PM der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
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