Das Beatles-Label Apple Corps Ltd. hatte dagegen im März geklagt und Schadenersatz in Millionenhöhe verlangt. Doch die Kläger, die Ex-Beatles Paul McCartney und Ringo Starr sowie die Erben von John Lennon und George Harrison, fanden bei dem Londoner Richter kein Gehör.
Die Bemühungen der Ex-Beatles, ihr Apfel-Logo und den Namen ihrer 1968 gegründeten Platten- und Musikfirma Apple Corps Ltd. zu schützen, reichen zurück in das Gründungsjahr des Computerbauers 1977.
Zwar hatten die beiden Firmen, die eigentlich schwer zu verwechseln sind, einen Kompromiss gelebt, doch als Apple mit "iTunes" ins Musikgeschäft einstieg, fand das Beatles-Label, es sei von Apple übervorteilt worden. Laut Darstellung der Beatles-Anwälte hatte sich Apple bei dem Kompromiss verpflichtet, das Apfel-Logo seiner PCs und Laptops nicht für eventuelle Aktivitäten im Musikgeschäft einzusetzen. Apple bestreitet das.
Quelle: www.computerpartner.de
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