Die Bundesnetzagentur hat am 26. April 2006 in ihrem Amtsblatt die Jahresstatistik 2005 der strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation gemäß § 110 Abs. 8 TKG veröffentlicht. Danach wurden von den Gerichten im letzten Jahr 35.015 Anordnungen zur Überwachung der Tele-kommunikation sowie 7.493 Verlängerungsanordnungen erlassen. Die Anordnungen betrafen 34.855 Rufnummern von Mobilfunkanschlüssen und 5.398 Rufnummern von Festnetzanschlüssen (analog und ISDN).
Die Betreiber von Telekommunikationsanlagen sind verpflichtet, den berechtigten Stellen die Überwachung der Telekommunikation zu ermöglichen, eine Jahresstatistik über die nach der Strafprozessordnung durchgeführten Überwachungsmaßnahmen zu erstellen und der Bundesnetzagentur zu übermitteln. Nach der Strafprozessordnung dürfen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden. Dazu bedarf es einer richterlichen Anordnung
Quelle: PM der Bundesnetzagentur
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