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EU - Kein Recht auf Breitband für alle

26.04.2006, 00:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
EU - Kein Recht auf Breitband für alle

Laut der Europäischen Union gibt es kein Recht auf Zugang zu Breitband-Internet für Jedermann. Der bestehende Rechtsanspruch auf Zugang zum Festnetz wird nicht auf Breitband und Mobilfunk ausgeweitet. Der Zugang zum Mobilfunknetz sei derzeit für die Mehrheit der Europäer leistbar, man brauche daher kein extra Sicherheitsnetz, heißt es in einem Statement.

Viviane Reding, zuständige Kommissarin für Informationsgesellschaft http://europa.eu.int/information_society, schreibt, dass man die Verbreitung von Breitband-Internet dem Markt überlassen solle, außer in Regionen, die geographisch benachteiligt sind. Die Kosten der Service Provider für die umfassende Versorgung des Kontinents mit Hochgeschwindigkeits-Internet würden den Nutzen für die User übersteigen, heißt es. Laut einer Erhebung des statistischen Amtes der EU http://epp.eurostat.cec.eu.int/ hatten im vergangenen Jahr 48 Prozent aller Haushalte innerhalb der Union Zugang zum Internet, jeder vierte EU-Bürger verfügt über einen Breitband-Anschluss.

Obwohl die Europäische Union ISPS (Internet Service Provider) nicht zwingen wird, flächendeckenden Breitband-Zugang herzustellen, verfolgt die Union das Ziel "Breitband für alle" um Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum zu schaffen. Im März dieses Jahres hat die EU-Behörde eine entsprechende Strategie bis 2010 vorgestellt. Staatsbeihilfen seien aber nicht der richtige Lösungsansatz, meinte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes im März.

Die EU werde konsequent das Kartellrecht anwenden, um den Zugang von Dritten zur Breitband-Infrastruktur zu garantieren. "Unter bestimmten Voraussetzungen können staatliche Beihilfen die Einführung des Breitbands stimulieren", so Kroes. Vor allem im ländlichen Raum lassen sich viele Investoren von der geringen Bevölkerungsdichte abschrecken. In diesen Fällen schlägt die Kommission eine Partnerschaft zwischen öffentlich und privat vor. Auch die Verwendung von Geldern aus dem Strukturförderungsfond zum Breitband-Ausbau wird angedacht.

Quelle: www.ne-na.de

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1 Kommentar

W
Werner Moeller 11.04.2017, 17:00 Uhr
Kein RECHT auf Breitband, wenn Breitband gelegt wird ???
Hallo Herr Fachanwalt...


schöner Beitrag, aber wenn es grade gelegt wird und man kommt trotzdem nicht rein, weil der Vermieter es auch kostenlos ablehnt, aber für sich persönlich in anderem Bauabschnitt bucht...??? Geht das - oder ist es rechtswidrig und klagewürdig ???

Bei uns buddelt man grad in Abschnitt 3 - und wir sind die allereinzigen der ganzen Strasse die NIX kriegen. Trotz 4-facher Aufforderung an VERMIETERIN. Diese Dame hat aber persönlich den Antrag in anderem Bauabschnitt 4 für sich und Familie gestellt. IST das noch RECHT - oder UNRECHT (?)

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