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Fusionskontrolle - Kommission genehmigt Übernahme von Endesa durch EON

25.04.2006, 00:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
Fusionskontrolle - Kommission genehmigt Übernahme von Endesa durch EON

Die Europäische Kommission hat die Übernahme der alleinigen Kontrolle von Endesa S.A. (”Endesa”), einem spanischen Energie-Unternehmen, das hauptsächlich im Stromsektor tätig ist, durch das deutsche Unternehmen E.ON AG ("E.ON") anhand der Eu-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss, der im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots erfolgen soll, den wirksamen Wettbewerb im EWR oder einem wesentlichen Teil desselben nicht beeinträchtigt. Sie wird die Entwicklung auf den deutschen und spanischen Gas- und Strommärkten und den anderen betroffenen Märkten allerdings weiter im Auge behalten.

E.ON ist ein Energieunternehmen mit Hauptsitz in Deutschland, dessen Schwerpunkt auf der Erzeugung bzw. Förderung, dem Transport und der Lieferung von Strom und Gas in Europa und den Vereinigten Staaten liegt. E.ON ist allerdings nicht in Spanien, dem angestammten Markt von Endesa, tätig. Das Unternehmen ist an sämtlichen deutschen Börsen und an der New Yorker Börse notiert.

Endesa ist als Stromanbieter in relativ geringem Ausmaß auch in anderen europäischen Ländern, vor allem Portugal, Frankreich, Italien, Deutschland und Polen sowie in Südamerika und Nordafrika vertreten. In Spanien ist Endesa auch im Gassektor aktiv. Endesa ist an den Börsen von Madrid und New York notiert.

Die Marktuntersuchung der Kommission ergab, dass diese Märkte noch immer hauptsächlich national ausgerichtet sind, was u.a. auf unterschiedliche Liberalisierungsniveaus, rechtliche Hindernisse und fehlende Verbindungskapazität zurückzuführen ist.

Die Tätigkeitsbereiche der beiden Unternehmen überschneiden sich in begrenztem Maße auf den Elektrizitätsmärkten in Frankreich, Italien, Deutschland und Polen. In Spanien, wo Endesa einer der beiden Hauptanbieter auf dem Strommarkt ist, war E.ON bisher überhaupt nicht vertreten. Keine Überschneidungen waren auf den nationalen Märkten für Erdgas zu verzeichnen.

In Anbetracht des geringen Marktanteils von Endesa auf den betroffenen Strommärkten und der Tatsache, dass sich die Tätigkeiten der beiden Unternehmen auf dem Erdgasmarkt nicht überschneiden, ist es unwahrscheinlich, dass die geplante Übernahme spürbare negative Auswirkungen auf den Wettbewerb im Energiebereich in Frankreich, Italien, Deutschland, Polen und Spanien oder im gesamten EWR haben wird.

Die Prüfung durch die Kommission erbrachte außerdem, dass sich E.ON angesichts der derzeitigen Marktentwicklung nicht als möglicher Markteintretender auf den spanischen Strom- und Gasmärkten angesehen werden kann und die geplante Fusion folglich nicht zum Ausschluss potenzieller Wettbewerber führt.

Es wurden keine Hinweise darauf gefunden, dass der Zusammenschluss die Stellung von Endesa auf den spanischen Stromerzeugungs- und -großhandelsmärkten nennenswert stärken würde. So gibt es beispielsweise keinen Grund, warum E.ON Endesa mit Erdgas für seine Gasturbinen mit Kombizyklus zu einem Preis zu versorgen könnte, den nicht auch andere Unternehmen anbieten könnten. Ferner unterliegt die Pipeline-Gaseinfuhr nach Spanien erheblichen Kapazitätsbeschränkungen; für neue Marktteilnehmer sind wegen langfristiger Verträge mit den etablierten Unternehmen keine Pipelinekapazitäten verfügbar. Neue Einfuhren würden daher eher mit Flüssigerdgastankern erfolgen. In diesem Sektor ist E.ON bisher jedoch weder in Spanien noch anderswo tätig.

Die Kommission stellte zudem fest, dass sich die Übernahme nicht nennenswert auf die Gasbeschaffung auswirkt, da sich die Lieferanten der beiden Unternehmen kaum überschneiden (E.ON kauft sein Erdgas in Russland, Norwegen, den Niederlanden, Deutschland, im Vereinigten Königreich und in Dänemark, während Endesa sein Gas vom spanischen Großhandelsmarkt, aus Algerien, Nigeria und Katar bezieht).

Ein Gegenstand der Marktuntersuchung war, welche möglichen Auswirkungen es hätte, wenn sich E.ON zu einem „paneuropäischen Energieanbieter” entwickeln würde. Es wurden aber keine nachteiligen Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Wettbewerb festgestellt.

Die Kommission hat daher beschlossen, den Zusammenschluss gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung zu genehmigen.

Im Verlauf der Marktuntersuchung äußerten Dritte Bedenken dahingehend, dass die deutschen und spanischen Gas- und Elektrizitätsmärkte Funktionsmängel aufwiesen. Diese Bedenken werden von der Kommission sehr ernst genommen. Sie hat Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und führt derzeit eine Untersuchung über den Wettbewerb im Energiesektor durch, um festzustellen, ob Unternehmen gegen die Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben.

In der Vergangenheit hatte die Kommission bereits Vertragsverletzungsverfahren wegen der mangelnden Umsetzung der Elektrizitäts- und Erdgasrichtlinien (siehe IP/06/430, IP/06/429, IP/06/152 und IP/05/853) gegen Spanien und Deutschland eingeleitet. Sie wird sich weiter energisch für die Durchsetzung der Gemeinschaftsvorschriften in diesem Sektor einsetzen.

Im Rahmen ihrer Untersuchung des Wettbewerbs auf den Gas- und Strommärkten wird sie die Entwicklung auf dem deutschen und spanischen Markt und anderen betroffenen Märkten unter genauer Beobachtung halten (siehe IP/06/174 und MEMO/06/78).

Quelle: PM der Europäischen Kommission

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