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Deutsche und amerikanische Kartellbehörden agieren erstmals zeitgleich

21.04.2006, 00:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Deutsche und amerikanische Kartellbehörden agieren erstmals zeitgleich

Wegen Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt gegen sechs mittelständische Speditionsunternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. Euro verhängt. Bei der Bemessung des Bußgeldes hat das Amt für drei der betroffenen Unternehmen bußgeldmindernd die Bonusregelung angewandt.

Die Unternehmen hatten in den Jahren 2001 und 2002 ihre Preise für Umzugsleistungen für US-amerikanische Soldaten im Rahmen des Stationierungsprogramms der US-amerikanischen Militärbehörden abgesprochen. Die Absprachen bezogen sich auf das Verpacken des privaten Umzugsgut und den Transport in ein Lagerhaus, von wo es von anderen Dienstleistern über den Seeweg in die USA weitertransportiert wurde. Für ihre Leistungen vereinbarten die beteiligten Unternehmen einen Mindestpreis und verpflichteten sich gegenseitig, den von den Militärbehörden mit dem Gesamtumzug beauftragten Generalunternehmen kein niedrigeres Angebot zu unterbreiten.

Das Bundeskartellamt hatte die Kartellverfahren 2002 aufgrund von Hinweisen eröffnet. Parallel dazu hatten amerikanische Kartellbehörden Ermittlungsverfahren gegen die in den USA tätigen Generalunternehmer geführt und Bußgelder in Höhe von mehr als 10 Mio. Dollar verhängt. Kartellamtspräsident Ulf Böge: „Erstmals in der Geschichte des Bundeskartellamts haben deutsche und amerikanische Kartellbehörden zeitgleich sowohl in den USA als auch in Deutschland Durchsuchungen und Kartellverfahren durchgeführt. Der Fall zeigt die internationale Dimension von Kartellen und die Notwendigkeit einer verstärkten Kooperation mit Wettbewerbsbehörden auf internationaler Ebene.”

Die Bußgeldbescheide sind bereits teilweise rechtskräftig. Drei Unternehmen haben gegen die Bußgelder Einspruch beim OLG Düsseldorf eingelegt.

Quelle: PM des Bundeskartellamts vom 19.04.2006

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