Überzogene Gebühren für die Benutzung Ihres Mobiltelefons im Ausland könnten schon bald der Vergangenheit angehören. Die Europäische Kommission untermauert auf ihrer heute vorgestellten aktualisierten Website über Gebühren für das so genannte „Auslandsroaming” ihren Vorschlag zur Senkung dieser Gebühren durch eine EU-Verordnung.
Die aktualisierte Website verdeutlicht, dass die Kosten für ein durchschnittliches Telefongespräch in ganz Europa generell immer noch ebenso hoch liegen wie im September 2005 und ungeachtet des Hinweises der Kommission, dass bei Beibehaltung des Preisniveaus eine europaweite Regelung erforderlich würde, in einigen Fällen sogar gestiegen sind.
Die seit heute aktualisierte, auf englisch, französisch, deutsch, italienisch, spanisch und polnisch verfügbare Website der Kommission zeigt, dass die Gebühren für im Ausland geführte Gespräche immer noch erheblich variieren. Für ein vierminütiges Gespräch nach Hause bezahlt ein Finne in Schweden nur 0,20 €, ein Malteser in Lettland hingegen 13,05 €! In einigen Fällen sind die Auslandgesprächsgebühren in den letzten sechs Monaten sogar gestiegen: Ein britischer Anbieter hat die Roaminggebühren für Anrufe aus dem EU-Ausland von 3,45 € auf 4,92 € angehoben. Litauer bezahlen in Frankreich für einen vierminütigen Anruf nach Hause zwischen 4,41 € und 12,08 €.
Die von einigen Betreibern angebotenen speziellen Auslandstarifpakete hatten bei den Verbrauchern bisher noch keinen umfassenden Erfolg, da sie in der Regel mit einer Zustimmungsregelung („Opt-In”) oder einer zusätzlichen monatlichen Gebühr verbunden sind. Nur in wenigen Ausnahmefällen wurden wirkliche Fortschritte erzielt. Ein belgischer Anbieter hat einen Pauschaltarif eingeführt, durch den der Preis für ein Gespräch nach Hause aus Zypern von 7,20 € auf 4,40 € gesenkt wird. In Irland reagierten mehrere Betreiber auf die erste Ankündigung einer EU-Verordnung zum Auslandsroaming durch die Kommission mit der Abschaffung von Roaminggebühren für Reisende nach Großbritannien.
Die Kommission hat mit einer Aufforderung zu Stellungnahmen auf der Website der Kommission bereits eine erste Phase (20. Februar bis 22. März) der Konsultationen zum allgemeinen Konzept einer Verordnung zum Auslandsroaming abgeschlossen. Die zweite Phase der Anhörung der Öffentlichkeit auf der Grundlage der heute vorgestellten Grundzüge des Verordnungsvorschlags dauert vom 3. bis 28. April. Der Vorschlag könnte im Juni im Anschluss an eine eingehende Folgenabschätzung von der Kommission angenommen werden. Der Vorschlag für eine Verordnung zum Auslandsroaming bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Ministerrates. Die Verordnung wäre ein Instrument zur Vollendung des Binnenmarktes; laufende wettbewerbsrechtliche Verfahren zum Auslandsroaming würden dadurch nicht präjudiziert.
Quelle: PM der Europäischen Kommission v. 29.03.2006
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