Kommissionsbericht der Art. 29-Datenschutzgruppe zum Thema Whistleblowing
Die Art. 29-Datenschutzgruppe kommt zu dem Ergebnis, dass das sogenannte Whistleblowing zwar ein hilfreicher Mechanismus für ein Unternehmen sein kann, damit dieses die Einhaltung betriebsinterner Richtlinien kontrollieren kann. Jedoch erachtet es die Arbeitsgruppe als unerlässlich, dass die Einführung solcher Verhaltenskodexe in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Datenschutzes geschieht, wie sie sich aus der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ergeben. Die Arbeitsgruppe hat sich in diesem ersten Bericht auf die Vereinbarkeit in den Bereichen „accounting, internal accounting controls, auditing matters, fight against bribery, banking und financial crime” beschränkt. Was die arbeitsrechtliche Problematik des Whistleblowing betrifft, so betont die Arbeitsgruppe, dass es dies weiterhin im Auge zu behalten gilt. Die Arbeitsgruppe kündigt außerdem weitere Überprüfungen zur Vereinbarkeit des Whistleblowings in anderen Bereichen, wie u.a. Personalmanagement, Gesundheits- und Sicherheitsstandards an.
Der vollständige Kommissionsbericht ist auf unserer Homepage unter der Ruprik "Datenschutz" zu finden.
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