Bundesnetzagentur startet Anhörung zum Begriff "Neuer Markt"
Die Bundesnetzagentur hat heute eine Anhörung zur Definition eindeutiger Kriterien des Begriffs „Neuer Markt” im Bereich Telekommunikation sowie zu deren regulatorischer Behandlung veröffentlicht. Damit wird das Ziel verfolgt, die aktuellen Diskussionen rund um das Thema „Neuer Markt” zu bündeln und zu versachlichen. So soll einerseits der Begriff „Neuer Markt” präzisiert und andererseits die regulatorische Behandlung neuer Märkte erörtert werden.
„Auf nationaler wie internationaler Ebene wird die Frage der regulatorischen Behandlung neuer Märkte derzeit kontrovers diskutiert. Während teilweise gefordert wird, neu entstehende Märkte für einen gewissen Zeitraum keiner Vorabregulierung zu unterwerfen, sehen andere darin die Gefahr einer dauerhaften Monopolisierung dieser Bereiche und eine Bremse für den Wettbewerb”, erläuterte Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, das Vorhaben. „Auch die Monopolkommission hat dieses Thema in ihrem aktuellen Sondergutachten zur Telekommunikation aufgegriffen und eine nähere Befassung damit angeregt.”
Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gibt es seit Kurzem den Vorschlag, eine eigenständige Vorschrift zur Behandlung neuer Märkte in das TKG (Entwurf eines § 9a) einzufügen, die allerdings nur die Rechtsfolgeseite aber nicht die hier zu klärende Ausgangsfrage, wie neue Märkte abgegrenzt werden, betrifft.
Zur Präzisierung des Begriffs „Neuer Markt” stellt die Bundesnetzagentur u. a. die Frage, welche Kriterien zur Bestimmung neuer Märkte herangezogen werden können. Darauf aufbauend ist zu klären, wie neue Märkte regulatorisch behandelt werden sollten, um einerseits das Potenzial der damit verbundenen neuen Produkte zu nutzen und gleichzeitig eine Gefährdung der Wettbewerbsentwicklung auszuschließen.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
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