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Sonderkündigungsrecht bei zu langer Wartezeit von DSL-Anschlüssen

30.08.2005, 00:00 Uhr | Lesezeit: 1 min

Wer seinen bisherigen DSL-Anschluss gekündigt hat, um bei einem anderen Anbieter ein günstigeres Angebot zu nutzen oder wer DSL neu beantragt, erlebt bisweilen eine herbe Enttäuschung. Obwohl die Anbieter ihre Angebote heftig bewerben, sehen sich manche plötzlich außer Stande, den Vertrag zu erfüllen. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. kommt es immer wieder vor, dass Kunden Monate lang warten müssen, bis der zugesagte DSL-Anschluss frei geschaltet wird. Die Begründungen dafür sind unterschiedlich, manchmal wird auch gar keine Erklärung abgegeben. In diesen Fällen erhalten die Kunden in unregelmäßigen Abständen lediglich eine Nachricht, dass sich der Anschluss weiter verzögern wird. Anfragen beim Anbieter bleiben dabei nicht selten unbeantwortet oder die Antworten beschränken sich auf allgemeine Floskeln.

Dauert die Bereitstellung zu lange, steht den Kunden möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht zu, so die Verbraucherzentrale. Wer von diesem Recht Gebrauch machen wolle, müsse nach Ablauf der im Vertrag genannten Zeit dem Anbieter eine Frist setzen, üblicherweise noch einmal zwei bis drei Wochen. Werde der Anschluss innerhalb dieser Frist nicht bereitgestellt, könne der Kunde von seinem Vertrag zurücktreten.

Mehr Informationen unter http://www.verbraucherzentrale-rlp.de

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