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Bundesrat billigt Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

27.06.2008, 17:01 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bundesrat billigt Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Der Bundesrat hat am 13.06.2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 08.05.2008 verabschiedeten Gesetz keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Das Gesetz hat zum Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere gewaltbeherrschten Computerspielen zu verbessern. Zudem soll der Versandhandel mit Tabakwaren im Jugendschutzgesetz verboten werden.

Erläuterungen des Bundesrates zur 845. Plenarsitzung am 13.06.2008

 

/TOP 3: Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Das Gesetz hat zum Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere gewaltbeherrschten Computerspielen zu verbessern. Bereits mit dem Jugendschutzgesetz des Bundes sowie dem Jugendmedienschutz- Staatsvertrag der Länder, die gemeinsam am 1. April 2003 in Kraft getreten seien, habe vor allem ein verbesserter Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung neuer Medien erreicht werden sollen. Eine bereits in Auftrag gegebene Evaluierung des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sei aufgrund des Amoklaufs eines Jugendlichen in einer Realschule in Emsdetten für den Bereich der Video- und Computerspiele vorgezogen worden.

Ohne den Ergebnissen der Gesamtevaluierung - die noch im Rahmen von Bund-Länder-Gesprächen erörtert würden - vorzugreifen, seien bereits notwendige Änderungen des Jugendschutzgesetzes erkennbar geworden, die nunmehr aufgegriffen würden.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, den Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien im Hinblick auf Gewaltdarstellungen zu erweitern, die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen zu erweitern und zu präzisieren und die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichnung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gesetzlich festzuschreiben/

Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 15. Februar 2008 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, vgl. BR-Drucksache 308 (Beschluss). Danach fordert er, den Versandhandel mit Tabakwaren im Jugendschutzgesetz zu verbieten und entsprechende Verstöße bußgeldrechtlich zu ahnden. Weiterhin plädierte der Bundesrat für eine klarstellende Regelung der Definition von Gaststätten. Der Begriff "Gaststätte" sollte auch Veranstaltungen in Form von Rockfestivals, Vereins- und Scheunenfesten umfassen. Außerdem wurde die Bundesregierung gebeten, nach Abschluss der Gesamtbewertung des Jugendschutzes durch Bund und Länder die Notwendigkeit einer Novellierung des Jugendschutzgesetzes zu prüfen.

Die Bundesregierung hatte in ihrer Gegenäußerung den Änderungsvorschlägen des Bundesrates im Großen und Ganzen zugestimmt.

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz in seiner 160. Sitzung am 8. Mai 2008 in der Fassung seines federführenden Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verabschiedet. Gegenüber dem Gesetzentwurf enthält das Gesetz lediglich eine weitere erforderliche Folgeänderung in den Bußgeldvorschriften des § 28 Jugendschutzgesetzes.

Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen./

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Bildquelle:
S. Schniz / PIXELIO

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