IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Fünfundvierzigste Verordnung: zur Änderung der Kosmetik-Verordnung tritt in Kraft

04.06.2008, 10:18 Uhr | Lesezeit: 1 min
Fünfundvierzigste Verordnung: zur Änderung der Kosmetik-Verordnung tritt in Kraft

Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Kosmetikprodukte rechtssicher verkaufen" veröffentlicht.

Die Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung wurde im BGBl. I 2008, 855 vom 26.05.2008 Nr. 19 verkündet. Sie tritt mit Wirkung vom 31.12.2007 in Kraft.

Die zulässige Verwendung von beschichtetem mikrofeinem Zinkoxid als UV-Filter in kosmetischen Mitteln ist gemäß § 3b Abs. 7 Satz 1 der Kosmetik-Verordnung bis zum 31.12.2007 befristet. Mit dieser Verordnung wird die nationale Zulassung um drei Jahre bis zum 31.12.2010 verlängert, da das Bundesinstitut für Risikobewertung auf der Basis der bisher vorliegenden wissenschaftlichen Ergebnisse aus gesundheitlicher Sicht keine Bedenken hiergegen habe und eine Entscheidung hierüber auf europäischer Ebene in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Klicker / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Verbot von Mikroplastik ab 17. Oktober 2023: Folgen für Händler von Mikroplastik-Produkten
(12.10.2023, 07:54 Uhr)
Verbot von Mikroplastik ab 17. Oktober 2023: Folgen für Händler von Mikroplastik-Produkten
LG Frankfurt a.M.: Inhaltsstoffe und Warnhinweise auf Kosmetikverpackung müssen gut lesbar sein
(20.06.2023, 07:56 Uhr)
LG Frankfurt a.M.: Inhaltsstoffe und Warnhinweise auf Kosmetikverpackung müssen gut lesbar sein
Abmahnungen bei Vertrieb von Kosmetika mit Stoff „Lilial“
(01.03.2023, 12:14 Uhr)
Abmahnungen bei Vertrieb von Kosmetika mit Stoff „Lilial“
Kosmetikprodukte rechtssicher verkaufen
(23.07.2020, 14:43 Uhr)
Kosmetikprodukte rechtssicher verkaufen
LG Karlsruhe zu Kosmetikprodukten: Müssen Inhaltsstoffe in der Artikelbeschreibung angegeben werden?
(13.07.2020, 14:31 Uhr)
LG Karlsruhe zu Kosmetikprodukten: Müssen Inhaltsstoffe in der Artikelbeschreibung angegeben werden?
Abmahnungen wegen fehlender Nennung von Inhaltsstoffen bei Kosmetikprodukten
(03.04.2020, 16:20 Uhr)
Abmahnungen wegen fehlender Nennung von Inhaltsstoffen bei Kosmetikprodukten
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei