Frage des Tages: Darf der Verkäufer die Ware nach Widerruf noch an den Käufer versenden?

von RA Felix Barth, 16.02.2011, 10:13 Uhr
Druckvorschau

Die Antwort ist: Nein. Zumindest sollte der Verkäufer es tunlichst unterlassen. Denn wie das OLG Koblenz, Urteil vom 17.06.2009, Az. 9 U 120/09 entschieden hat, ist das Zusenden der Ware nach einem Widerruf des Käufers eine unzumutbare Belästigung gem § 7 UWG und damit wettbewerbswidrig. Denn der Versand der "widerrufenen" Ware ist absatzfördernd und steht einer Werbung gleich. Also besser Finger weg von der Widerrufsware!

Autor:
Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Kommentar schreiben

Ihr Ansprechpartner

Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

f.barth@it-recht-kanzlei.de

Felix Barth
Twitter Alle News kompakt auch bei Twitter:
http://twitter.com/itrechtkanzlei

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.

Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?

» Weitere Informationen

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de