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Risiko Holzprodukte? Abmahnungen aufgrund hoher Formaldehyd-Werte

26.01.2012, 19:22 Uhr | Lesezeit: 3 min
von Mag. iur Christoph Engel
Risiko Holzprodukte? Abmahnungen aufgrund hoher Formaldehyd-Werte

Mobiliar, Laminatböden, Wandvertäfelungen: In vielen Wohn- und Gewerberäumen finden sich zahllose Gegenstände, die aus Spanplatten und verwandten Holzprodukten hergestellt wurden. Die meisten davon enthalten Formaldehyd, und genau darauf haben es derzeit offensichtlich die Abmahnsportlermabgesehen. Händler, die solche Produkte vertreiben, sollten sich daher über die Einhaltung der gängigen Grenzwerte vergewissern.

Formaldehyd

Formaldehyd (CH2O) ist ein wichtigster Ausgangsstoff zur Herstellung chemischer Verbindungen und dementsprechend in zahllosen modernen Industrieprodukten vertreten. In Spanplatten und ähnlichen Produkten (MDF-Platten, Sperrholz etc.) ist es meist im Klebstoff enthalten – und damit auch in allen aus diesem Material hergestellten Produkten. Diese geben das Formaldehyd im Laufe der Zeit durch Ausgasung an die Umgebungsluft ab.

Formaldehyd ist jedoch auch nicht ungefährlich: Ab einer bestimmten Konzentration ist es neben seiner toxischen Wirkung auch krebserregend, ferner kann es sich nachhaltig negativ auf das zentrale Nervensystem auswirken und Allergien auslösen. Aus diesem Grund sind für bestimmte Holzprodukte strenge Grenzwerte für Formaldehyd vorgesehen (vgl. § 1 ChemVerbotsV i.V.m. Anhang zu § 1 ChemVerbotsV).

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Juristisches Risiko

Der IT-Recht Kanzlei liegt aktuell eine Abmahnung vor, in der ein zu hoher Formaldehydgehalt in der Spanplatten-Unterkonstruktion eines Kratzbaums bemängelt wird. Der Abmahnende hat sich dabei sogar tatsächlich die Mühe gemacht, einen solchen Kratzbaum zu kaufen und von einem chemischen Labor untersuchen zu lassen – was natürlich nicht unerhebliche Kosten generiert, die im schlimmsten Fall am Abgemahnten hängenbleiben.

Das ist natürlich für solche Händler riskant, die Produkte aus Holzwerkstoffen aus dem (nichteuropäischen) Ausland beziehen und in Deutschland bzw. innerhalb der EU vertreiben; im Regelfall dürfte es dem Händler gar nicht bekannt sein, wenn Spanplatten von minderer Qualität in diesen Produkten verbaut sind. Genau dann stellen sie aber ein hohes juristisches – und damit auch finanzielles – Risiko dar, da ein zu hoher Formaldehydgehalt einen willkommenen Angriffspunkt für eine Abmahnung liefert. Stellt diese sich dann als berechtigt heraus, muss der Abgemahnte die Anwalts- und die Laborkosten tragen, und er hat das strittige Produkt aus seinem Sortiment zu nehmen – und sitzt dann schlimmstenfalls auf einer Halde Sondermüll, die er auf seine Kosten entsorgen muss.

Kommentar

2003 der Irak, und jetzt die Onlinehändler? Chemische Stoffe scheinen ein beliebter Vorwand zu sein, um unliebsame Konkurrenten aus dem Verkehr zu ziehen. Die militärische Intervention einer coalition oft the willing müssen Händler indes nicht befürchten, aber die juristische Intervention der Koalition von Abmahnwilligen. Und da hilft nur eins: Wer mit Holzprodukten handelt, sollte sich absolut sicher sein, dass diese die Formaldehyd-Grenzwerte aus dermChemVerbotsV erfüllen. Im Zweifel kann dazu selbst ein Labor bemüht werden; Unwissenheit diesbezüglich kann aber in nächster Zeit zu juristischen Konsequenzen führen – mit ernsten finanziellen Folgen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
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