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Neue Zahlungsbedingungen bei eBay – verschoben!

06.06.2012, 09:51 Uhr | Lesezeit: 2 min
Neue Zahlungsbedingungen bei eBay – verschoben!

eBay hat die geplanten Änderungen seines Zahlungssystems vorerst auf das Jahr 2013 verschoben. In einer aktuellen Mitteilung an alle eBay-Nutzer teilt eBay auszugsweise Folgendes mit: „Wir müssen Sie leider darüber informieren, dass sich die Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung voraussichtlich bis 2013 verzögert."

Der Grund sei (Auszug aus eBay-Pressemitteilung):

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat uns vor einigen Tagen über ihre Rechtsauffassung informiert, dass eBay für die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung eine Lizenz nach dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) benötigt. Die für die Zahlungsabwicklung verantwortliche Unternehmenseinheit von eBay hat ihren Sitz in Luxemburg und unterliegt der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier). Laut früheren Gesprächen mit der Behörde gab es keine Notwendigkeit, für die geplante neue Zahlungsabwicklung eine Lizenz zu erwerben. Dies hat sich nun durch die neu gefasste, unterschiedliche Rechtsauffassung der BaFin geändert, was wir sehr bedauern.

Für eBay-Händler ergeben sich hieraus folgende Konsequenzen:

  • Für eBay-Mitglieder, die sich bereits vor dem 28. Februar 2012 als Verkäufer auf der eBay-Website registriert haben, ändert sich nichts. Auch wenn sie den Änderungen der eBay-AGB bereits zugestimmt haben sollten, bleibt es für sie bis auf Weiteres bei den bisherigen Zahlungsbedingungen von eBay.
  • eBay-Mitglieder, die sich erst ab dem  28. Februar 2012 erstmalig auf der eBay-Website als Verkäufer registriert haben, sollten ihre eigenen AGB bei eBay daraufhin überprüfen, ob diese mit den früheren Zahlungsbedingungen von eBay übereinstimmen und diese ggf. entsprechend anpassen (lassen).

 

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© proffelice - Fotolia.com

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6 Kommentare

J
Joe Krumpholz 11.10.2021, 09:00 Uhr
Neue Zahlungsbedingungen bei eBay – verschoben!
Will man ein deaktiviertes Konto reaktivieren, verlangt eBay Folgendes:
Geben Sie bitte Ihre Alias/VR-Kennung und PIN für Ihr Online Banking ein.
Das würde bedeuten, daß ich Dritten die Verfügung über mein Konto freistelle!!! Sind die wahnsinnig geworden????
M
M.Jung 23.03.2021, 20:18 Uhr
11% Versandkosten?
Ja, ich kann nur sagen:
Es ist unverständlich das EBay
auch nochmals 11% an den Versand Kosten
einkassiert 
Ist das Rechtens
W
Willi 24.01.2016, 01:14 Uhr
Warum können Zahlungsbedingungen nicht einfach zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart werden?
Was mich am meisten stört, ist die ewige Bevormundung von eBay und amazon.
Es wird zwar immer schön betont, dass man nur die Verkaufsplattform bereit stelle. Der Kaufvertrag wird ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen. Tatsächlich aber wird dem Verkäufer diktiert wie sein Vertrag auszusehen hat. Das es auch anders geht, zeigt das Beispiel booklooker.de Hier kann der Verkäufer PayPal anbieten oder nicht. Und damit nicht genug. Der Verkäufer entscheidet ob er die Gebühren trägt oder der Käufer. Selbst die Gebühr, die er dem Kunden in Rechnung stellt, kann er frei wählen. Im Schnitt sind das ca. 45 Cent. Diesen Betrag übernimmt der Käufer gerne, wenn er dadurch ein sicheres Gefühl hat. Bei amazon hat der Verkäufer nicht mal das Recht, seinem Kunden angemessene Versandkosten zu berechnen. Pauschal 3,- € Versandkosten. Es war mir öfters peinlich, wenn meine tatsächlichen Versandkosten für Porto und Verpackung nur bei 1,60 € lagen. Auch das massive Druckmachen auf Händler die keinen kostenlosen Versand anbieten ist unmöglich. Zusätzlich soll der Verkäufer aber nach Möglichkeit mit Sendungsnummer verschicken. Schwierig für Händler mit kleinpreisiger Ware. Die Strategie dürfte jetzt nun wirklich jedem klar sein. Bei amazon sowieso und eBay zieht nach geht es nur noch um den Kunden der den Umsatz garantiert. Der Händler wird geknebelt und ausgepresst und wenn er das Spiel wirtschaftlich nicht durchsteht, gibt es eben einen anderen.
Doch davon bekommt der umworbene Kunde in der Regel nichts mit.
W
Weber 12.06.2015, 20:05 Uhr
Falscher Ansatz
Meiner Meinung nach ist jede Anstrengung sinnlos gegen Ebay vorzugehen.

Das sinnvollste ist fleißig kaufen bei Ebay und alles Negativ bewerten.

Dadurch schrumpft das Limit der Händler oder sogar der Ausschluss des Händlers aus ebay und somit das Produktangebot von eBay und die Einnahmen.

Wenn jeder negativ bewerten würde hätte ebay mit seinem 100% Kunde ist König egal was passiert ist System ein eigenes Grab geschaufelt
A
Alexander Leopold 06.08.2012, 13:56 Uhr
von ebay kaputtgespielt
Wir als Existenzgründer, uns hats richtig gearscht. Anfangs kamen wir noch klar,
als unser Startkapital aufgebraucht war, ging der Ärger los. Viele Artikel waren verkauft, nur konnten wir diese nicht mehr vorfinanzieren. Die Käufer natürlich verärgert, Betrugsanzeigen, Rückerstattungen, Fälle,.... Wir können die Käufer verstehn, aber mach mal was, mittlerweile sind wir bereits nach 4 Monaten so gut wie ruiniert. Wir stehen als Betrüger da und bei ebay verkaufen dürfen wir auch nicht mehr, unser guter Name ist ruiniert. Google nimmt uns nicht einmal mehr für Adwords an.

Wenn wir könnten finanziell, würden wir ebay verklagen. Die haben uns verraten und verkauft.

Alexander B.
G
Gert-D. Hajda 07.06.2012, 18:53 Uhr
ebay Zahlungsmethoden
Hallo
ich bin der Meinung ebay hat nunmehr den Zenith überschritten. Die Frage ist nun ob es
bei der geplanten Gebührenerhöhung bleibt. Das Urteil des OLG Köln bzgl. Zahlungssysteme
(wie paypal) wird von ebay irgendwie nach nach außen ignoriert aber man hat sich doch
Gedanken gemacht wie man das Urteil "umgehen" kann. Das aber -wie man sieht nicht
funktioniert.
Bin mal gespannt, bis jemand auf die Idee kommt gegen das ebay Provisionsmodell
angeht, denn m.E. wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Der "Privatverkäufer"
bekommt ebenso wie der Gewerbetreibende die Verkaufsprovision vom Verkaufspreis
berechnet. Nur der Gewerbetreibende muss aber vom Verkaufspreis noch die Mehrwert-
steuer abführen.
Na schaun mer mal

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