Mittlerweile fast ein Jahr liegt die mittelgroße Reform des Widerrufsrechts im BGB zurück. Zudem wird es schon bald neue Änderungen im Widerrufsrecht geben. Dies ist uns Anlass genug, Sie im Rahmen neuer und angepasster FAQs über das Widerrufsrecht und die geplanten Neuerungen (vgl. Fragen 37-40) zu informieren.

1.    Was sind Widerrufsrechte?

Widerrufsrechte sind von Gesetzes wegen existierende Rechte, die es dem Widerrufsberechtigten ermöglichen, sich trotz eines wirksamen Vertragsschlusses wieder vom Vertrag zu lösen. Wenn ein Widerrufsrechtsrecht ausgeübt wird, so ist der entsprechende Vertrag hinfällig und bereits ausgetauschte Leistungen müssen rückabgewickelt werden. Dies bedeutet, dass etwa der Käufer den gekauften Gegenstand zurückgeben und der Verkäufer das bereits erhaltene Geld zurückzahlen muss.

2.    Was hat es mit dem Rückgaberecht auf sich?

Neben einem Widerrufsrecht steht dem Widerrufsberechtigten in aller Regel von Gesetzes wegen auch ein Rückgaberecht zu. Dies bedeutet, dass der Rückgabeberechtigte nicht zunächst den Vertrag widerrufen muss, damit der Vertrag hinfällig wird, sondern es genügt, dass er die erhaltene Ware zurückgibt, also etwa den gekauften Gegenstand an den Verkäufer zurücksendet.

3.    Welche Widerrufsrechte gibt es?

Das deutsche bzw. europäische Verbraucherschutzrecht kennt verschiedene Widerrufsrechte. So etwa das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen (Kredite), das Haustürwiderrufsrecht und das im Internet so wichtige Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel bzw. bei Fernabsatzgeschäften.

4.    Wo sind die Widerrufsrechte geregelt?

Die Widerrufsrechte von Verbrauchern sind im BGB geregelt. Wichtig sind vor allem die §§ 355 und 356 BGB. Das Widerrufsrecht im Zusammenhang mit Verbraucherdarlehen ist in § 495 Absatz 1 BGB geregelt. Das Haustürwiderrufsrecht findet sich in § 312 BGB und für das Widerrufsrecht im Rahmen von Fernabsatzgeschäften sind die §§ 312b bis 312d BGB einschlägig.

5.    Was ist ein Haustürgeschäft?

Es handelt sich dabei um ein (Rechts-)Geschäft (z.B. Kauf einer Ware), das im Rahmen einer gewissen „Überrumpelungssituation“ abgeschlossen worden ist, d.h. einer Situation, in der ein Unternehmer einen Verbraucher mit einem Vertragsangebot überrascht. Die genaue Definition des Haustürgeschäfts ist im Gesetz geregelt. Es geht um ein Geschäft bzw. einen Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, das entweder am Arbeitsplatz oder in der Privatwohnung des Verbrauchers, bei einer Freizeitveranstaltung (sog. „Kaffeefahrten“) oder in öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. auf öffentlichen Plätzen auf Veranlassung und durch Initiative des Unternehmers abgeschlossen worden ist.
Wenn einem Verbraucher daher beispielsweise an der eigenen Haustür ein Staubsauger verkauft wird, so steht ihm in der Regel ein Widerrufsrecht wegen dieses Haustürgeschäfts zu.

6.    Was ist ein Fernabsatzgeschäft?

Etwas verkürzt gesagt sind Fernabsatzgeschäfte solche Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden. Unter Fernkommunikationsmittel muss man vor allem Briefe, das Telefon, E-Mails, Internet, Fax, SMS etc. verstehen. Wenn also z.B. ein Kaufvertrag im Internet geschlossen wird (Online-Shop, Ebay etc.), dann liegt ein Fernabsatzgeschäft vor. In aller Regel steht dem Käufer dann ein Widerrufsrecht zu, wenn er ein Verbraucher ist.

7.    Wer ist Verbraucher und wer Unternehmer?

Wer Verbraucher und Unternehmer ist, ist in § 13 und § 14 BGB geregelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist dagegen eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Wer Verbraucher und wer Unternehmer ist, hängt somit davon ab, was für eine Art von Geschäft die jeweilige Person tätigt. Kauft ein Top-Manager eines DAX-Unternehmens einen Kugelschreiber als Geburtstagsgeschenk für seine Tochter, ist er Verbraucher. Kauft ein selbständiger Familienvater einen Locher für sein Büro, so ist er Unternehmer.

Ihr Ansprechpartner

Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
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Leser-Kommentare

6 Kommentare | Alle Kommentare ansehen

Widerruf und Unternehmer

27.01.2012, 11:09 Uhr

Kommentar von Artaud zum Beitrag FAQ: Neues Widerrufsrecht – 40 Fragen und Antworten - Das Update

Die Unterscheidung Unternehmer-Verbraucher ist mir nicht ganz klar. Wenn ich z. B. als Arbeitssuchender im Internet in eine Liste eintrage für Lektoren und Übersetzung, trete ich dann automatisch als... » Weiterlesen

40 Euro Klausel

02.09.2011, 15:03 Uhr

Kommentar von Anonym zum Beitrag FAQ: Neues Widerrufsrecht – 40 Fragen und Antworten - Das Update

sollte auch erwähnt werden, das diese extra erwähnt werden muss in den AGB da sonst viele abgemahnt werden.

Originalrechnung erforderlich beim Widerruf

01.04.2011, 15:34 Uhr

Kommentar von ein Widerrufer zum Beitrag FAQ: Neues Widerrufsrecht – 40 Fragen und Antworten - Das Update

Ich habe ein Artikel widerrufen. Dabei habe ich, wie bei den beiliegenden Hinweisen gefordert, die Originalrechnung dazu gelegt. Nun bestreitet der Händler, dass die Orignalrechnung bei der... » Weiterlesen

32. = Risiko der Rücksendung

10.09.2010, 01:13 Uhr

Kommentar von Lyssia zum Beitrag FAQ: Neues Widerrufsrecht – 40 Fragen und Antworten - Das Update

32. Wer trägt die Gefahr dafür, dass bei der Rücksendung die Ware beschädigt wird oder sogar verloren geht? Von Gesetzes wegen trägt der Verkäufer das Risiko, dass auf dem Rücksendeweg die Ware... » Weiterlesen

Widerrufsrecht

09.09.2010, 18:42 Uhr

Kommentar von Peter Kemper zum Beitrag FAQ: Neues Widerrufsrecht – 40 Fragen und Antworten - Das Update

Auch die gesetzliche Regelung zum Widerrufsrecht in puncto Zurücksendung der Ware durch den Kunden (B2C) und Auferlegung der Versand- und Verpackungskosten an den Verkäufer schlägt dem Fass den Boden... » Weiterlesen

widerrufsrecht

09.09.2010, 16:38 Uhr

Kommentar von angelika bayer zum Beitrag FAQ: Neues Widerrufsrecht – 40 Fragen und Antworten - Das Update

ich habe letze Woche von einem assessor jr. ein anschreiben erhalten,in dem er mich zum thema Widerruf .ich habe in meinen agbs die obligatorische Mängelanzeigepflicht innerhalb des widerrufrechtes... » Weiterlesen

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