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Adwords beschäftigen die Rechtsexperten schon seit geraumer Zeit. Vor den Gerichten streiten Unternehmen darüber, ob die Verwendung einer fremden Marke als Adword eine Markenrechtsverletzung darstellt. Nun hat der EuGH ein entscheidendes Urteil gefällt. Dazu gab es im Internet bereits erste Kommentare – viele sind jedoch viel zu undifferenziert. Die IT-Recht Kanzlei liefert nun detaillierte Informationen über das Urteil des EuGH: was hat das Gericht gesagt und was bedeutet das Urteil für die Werbetreibenden? Lesen Sie jetzt im Rahmen des überarbeiteten zweiten Artikels der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
Als Adwords werden die Werbeanzeigen bezeichnet, die bei der Suche mit einer Internetsuchmaschine (z.B. Google) nicht innerhalb der Trefferliste, sondern getrennt davon am rechten Bildschirmrand erscheinen (bei Google unter der Überschrift "Anzeigen"). Diese Adwords werden von Google über ein Tool im Internet verkauft. Dabei kann sich der Werbende bei der elektronischen Schaltung der Werbeanzeige die Begriffe (sog. „Keywords") aussuchen, bei deren Suche über die Suchmaschine die entsprechende Werbeanzeige angezeigt werden soll. Gleiches gilt – je nach Wunsch und entsprechender Einstellung bei der Schaltung der Werbeanzeige – für solche Suchbegriffe, die mit den angegebenen Keywords verwandt oder diesen ähnlich sind.
Das LG Hamburg hat bereits am 30.03.2004 entschieden (Aktenzeichen: 312 O 910/03), dass die Verwendung eines markengeschützten Begriffs als Adword keine Verletzung des Markenrechts darstellen würde, da es an einer zeichenmäßigen Verwendung des Begriffs fehlen würde.
Allerdings haben andere Instanzgerichte dies auch schon anders gesehen. So sah das OLG Braunschweig in seinem Urteil vom 12.07.2007 (Aktenzeichen: 2 U 24/07) in der Verwendung einer Marke als Keyword eine markenmäßige Benutzung, die dem Inhaber des Markenrechts ermöglicht, nach dem Markengesetz gegen die Verwender der Marke vorzugehen. Als Begründung führte das Gericht aus, dass dabei gerade die spezifische Lotsenfunktion der Marke ausgenutzt würde.
Auch das OLG Stuttgart urteilte am 09.08.2007 (Aktenzeichen: 2 U 23/07), dass die Verwendung einer markenrechtlich geschützten Bezeichnung kennzeichenmäßig erfolgt und damit das Markenrecht anwendbar ist, wenn die (fremde) Marke als sog. Keyword für eine "Google"-Adwords-Anzeige eingesetzt werde.
Vor dem BGH ist das Verfahren des OLG Braunschweigs (s.o.) fortgeführt worden. Der BGH hat dabei entschieden (EuGH-Vorlage vom 22.01.2009, Aktenzeichen: I ZR 125/07), dass das Verfahren ausgesetzt werden muss und die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen ist. Dort ist das Verfahren zur Zeit immer noch anhängig, eine Entscheidung steht bald an.
Nun hat sich der EuGH jedoch am 23.3.2010 in einem ähnlich gelagerten, aus Frankreich an den EuGH herangetragenen Verfahren geäußert und somit die Richtung vorgegeben.
Lesen Sie zu diesem Thema auch den früheren Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Eine interessante, ganz grundlegende Frage ist die nach der Entscheidungszuständigkeit des EuGH. Warum durfte er darüber entscheiden? Ist das Markengesetz denn nicht eigentlich ein deutsches Gesetz, über das auch ein deutsches Gericht urteilen müsste?
Der EuGH muss nach Vorlage eines deutschen Gerichts immer dann als letzte, oberste Instanz entscheiden, wenn eine (deutsche) Rechtsnorm, also ein deutsches Gesetz wie das Markengesetz, auf Europäischem Recht basiert. Dies soll dazu führen, dass das Recht in ganz Europa einheitlich angewendet wird und bei Rechtsnormen, die gleichermaßen in Spanien, Italien und Deutschland (etc.) gelten, keine unterschiedlichen Maßstäbe angelegt werden. Das deutsche Markengesetz geht auf Europäisches Gemeinschaftsrecht zurück, denn es basiert auf einer EG-Richtlinie, die dazu geführt hat, dass das Markenrecht in der gesamten EU einheitlich ausgestaltet ist.
Daher war der EuGH in diesem Fall zuständig.
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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8 Kommentare
Kommentar von Rudi
zum Beitrag Werbung im Internet - Adwords – Das brandneue EuGH-Urteil – Google Adwords sind rechtmäßig!
So ganz verstehe ich die Aufregung um die AdWord-Werbung nicht. Wenn z.B. ein T-Shirt von Adidas im Werbefaltblatt eines Supermarktes beworben und angepriesen wird, schreit doch auch nicht jeder... » Weiterlesen
Kommentar von ECom
zum Beitrag Werbung im Internet - Adwords – Das brandneue EuGH-Urteil – Google Adwords sind rechtmäßig!
Mir ist noch nicht wirklich klar, wie die Situation nun für Händler aussieht, die verschiedene Marken anbieten. Wenn ich z.B. Anzüge der fiktiven Marke CHEF in meinem Shop anbiete, darf ich dann... » Weiterlesen
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Werbung im Internet - Adwords – Das brandneue EuGH-Urteil – Google Adwords sind rechtmäßig!
>>OK, nun sind Sie als Einzelhändler im Web tätig unter ihrem eingetragenen Namen "Pumuckel". Jetzt kommt Konkurrent "Rübezahl" und schaltet als Adword "Pumukel. Immer noch zufrieden?<< Etwas dumm... » Weiterlesen
Kommentar von HP
zum Beitrag Werbung im Internet - Adwords – Das brandneue EuGH-Urteil – Google Adwords sind rechtmäßig!
>>Alles andere wäre auch komplett weltfremd: wie soll ich als Einzelhändler denn Artikel der Marke A verkaufen, wenn ich den Markennamen nicht in meiner Werbung verwenden darf?<< OK, nun sind Sie... » Weiterlesen
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Werbung im Internet - Adwords – Das brandneue EuGH-Urteil – Google Adwords sind rechtmäßig!
Bei den Schlussanträgen handelt es sich keineswegs um diejenigen für eine Entscheidung des EuGH zu der deutschen Vorlage des BGH, sondern um drei französische Vorabentscheidungsersuchen in Verfahren,... » Weiterlesen
Kommentar von shoppingzweinull
zum Beitrag Werbung im Internet - Adwords – Das brandneue EuGH-Urteil – Google Adwords sind rechtmäßig!
1.) Für alle Händler, die eine Marke verkaufen, sollte es logischerweise auch möglich sein, dies in der Werbung sagen zu dürfen. Aus Usersicht auch absolut sinnvoll, da mit einer Sucheingabe (und... » Weiterlesen
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