Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Unmöglichkeit der rechtskonformen Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte in „Google Ads“

26.08.2014, 12:32 Uhr | Lesezeit: 3 min
Unmöglichkeit der rechtskonformen Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte in „Google Ads“

Nicht nur im Vertrieb, sondern auch in der Werbung für eine Vielzahl von energieverbrauchsrelevanten Produkten gelten nach nationalem und europäischem Recht spezifische Kennzeichnungspflichten. Unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmedium ist nach §6a EnVKV und nach Art. 4 c der einschlägigen Kennzeichnungsverordnungen in jeder modellbezogene Preiswerbung stets die Energieeffizienzklasse anzugeben.

Gerade im elektronischen Fernabsatz ist diese Pflicht weitreichend, da nicht nur Warenanpreisungen in eigenen Online-Shops, sondern auch Anzeigen auf Seiten externer Verkaufsplattformen und Suchmaschinen erfasst werden. Problematisch ist dies, wenn die jeweilige Struktur der Drittseite dem Online-Händler keine Möglichkeit lässt, die Informationspflichten rechtskonform umzusetzen, und mithin ein hohes Abmahnpotenzial birgt. Dass dies zurzeit bei den „Google Ads“ der Fall ist, soll im Folgenden dargestellt werden.

Keine unmittelbare Darstellungsmöglichkeit der Energieeffizienzklasse

Google Ads werden unabhängig von der „Shopping“-Rubrik der Suchmaschine Google in die normale Suchfunktion „Web“ integriert und angezeigt, sobald eine händlerspezifische Produktrecherche erfolgt ist. Als eine Reihenfolge von Bildflächen erscheinen bestimmte, der Suchanfrage entsprechende Produktmodelle, denen ein Einkaufspreis zugeordnet ist. Die Kombination aus Preisangabe und Modelldarstellung löst die Pflicht zur Anführung der Energieeffizienzklasse aus.

Um möglichst viele „Ads“ nebeneinander schalten zu können, beschränkt Google jedoch die Werbefläche für jede Anzeige auf ein Minimum, sodass bestimmte Pflichtinformationen – so auch die Energieeffizienzklasse – nicht unmittelbar angezeigt werden können. Selbst aber, wenn man der Informationspflicht durch eine Aufnahme der Energieeffizienzangabe in die Artikelbezeichnung Rechnung zu tragen gedenkt, ergibt sich nichts anderes. Durch die Platzknappheit wird diese nämlich regelmäßig nicht vollständig dargestellt, wie folgendes Bildbeispiel einer Suchanfrage von Waschmaschinen des Versandhauses „otto.de“ belegt:

1h

Die Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse dient dem Interesse des Verbrauchers an einer möglichst vollumfänglich informierten Kaufentscheidung. Unterbleibt eine Anführung, verstößt der werbende Händler (und nicht der Betreiber der anzeigenden Website!) wegen §4 Nr. 11 UWG gegen geltendes Wettbewerbsrecht.

1

Lösung per Mouse-Over-Effekt unzulässig

Google Ads bedienen sich jedoch regelmäßig eines Mouse-Over-Effekts, durch welchen nach Bewegen des Cursors über die Anzeige ein Fenster aufgeht, das weitergehende Informationen zum Artikel bereitstellt.
Auch im obigen Beispiel ist ein solcher Effekt eingebaut, der in dem geöffneten Fenster eine Einsicht der Energieeffizienzklasse ermöglicht.

2he

Durch das Mouse-Over-Fenster wird deutlich, dass im Beispiel die Energieeffizienzklasse zum einen in der Artikelbezeichnung und zum anderen separat unter den Versandkosten angeführt ist.

Allerdings haben verschiedene Gerichte bestätigt, dass die Darstellung von Pflichtinformationen per Mouse-Over dem Ziel die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt.

Zum einen nämlich könne nämlich die allgemeine Wahrnehmbarkeit der Pflichtinformationen im Mouse-Over-Fenster nicht gewährleistet werden, weil das Auslösen des Effekts durch Verbraucher vom Zufall abhänge (OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 23.02.2011, Az: 6 W 111/10) . Zum anderen sei die Verfügbarkeit des Effekts abhängig vom verwendeten Endgerät und zumindest bei Smartphones und Tablets regelmäßig nicht gegeben (LG Hamburg, Urteil v. 13.06.2014, Az. 315 O 150/14)

Gleichermaßen ist zu beachten, dass die Mouse-Over-Funktion, sofern sie von Verbrauchern als lästig empfunden wird, durch ein simples „Java Script“ abgestellt werden kann, was eine weitere Beschränkung der Wahrnehmbarkeit zur Folge hat.

Fazit

Google Ads stellen Händlern von energieverbrauchsrelevanter Ware bisher keine Möglichkeit bereit, die jeweilige Energieeffizienzklasse unmittelbar im browserunabhängig angezeigten Werbefenster anzuführen. Vielmehr muss für die Darstellung auf einen Mouse-Over-Effekt zurückgegriffen werden, der nach der derzeitigen Tendenz in der Rechtsprechung für die Umsetzung von gesetzlichen Pflichtinformationen aber unzureichend ist.

Da es insofern momentan unmöglich ist, energieverbrauchsrelevante Produkte über die Google Ads rechtskonform zu bewerben, wird angesichts des großen Abmahnpotenzials bis auf Weiteres davon abgeraten. Ob Google seine Anzeigenstruktur mit Blick auf die gesetzlichen Pflichtinformationen optimiert, bleibt abzuwarten.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

OLG Hamm: Falsches Energie-Effizienzspektrum gleicht Nichtangabe
(26.01.2024, 08:44 Uhr)
OLG Hamm: Falsches Energie-Effizienzspektrum gleicht Nichtangabe
EuGH: In Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte ist stets auch Spektrum der Effizienzklassen anzugeben
(23.10.2023, 09:43 Uhr)
EuGH: In Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte ist stets auch Spektrum der Effizienzklassen anzugeben
Abmahnung aufgrund Verstoßes gegen Energiekennzeichnung
(05.10.2023, 16:28 Uhr)
Abmahnung aufgrund Verstoßes gegen Energiekennzeichnung
Energieverbrauchskennzeichnung: Print-Labels von Lichtquellen bis 01.03.23 austauschen
(24.02.2023, 10:20 Uhr)
Energieverbrauchskennzeichnung: Print-Labels von Lichtquellen bis 01.03.23 austauschen
EU plant Energielabel für Smartphones und Tablets mit Reparierbarkeitsindex
(09.01.2023, 11:44 Uhr)
EU plant Energielabel für Smartphones und Tablets mit Reparierbarkeitsindex
Energieverbrauchskennzeichnung: Muster-Aufforderung an Lieferanten bei Verweigerung neuer Etiketten und Datenblätter
(21.10.2021, 11:11 Uhr)
Energieverbrauchskennzeichnung: Muster-Aufforderung an Lieferanten bei Verweigerung neuer Etiketten und Datenblätter
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei