Aufgepasst: EuGH stuft „Zufriedenheitsgarantie“ als Garantie im Rechtssinn ein
Am leidigen Thema Garantiewerbung haben sich schon tausende Online-Händler die Finger verbrannt und eine lästige Abmahnung kassiert. Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass der für die enormen werblichen Anforderungen relevante Garantiebegriff weit auszulegen ist und auch eine „Zufriedenheitsgarantie“ als eine Garantie im rechtlichen Sinn anzusehen ist. Das war bisher sehr umstritten und tausende Händler laufen nun Gefahr, rechtlich angreifbar zu werben.