Online-Handel: Wie verkauft man rechtssicher Waffen?

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 18.02.2011, 17:18 Uhr
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Im Internet wird hierzulande rege mit Waffen gehandelt, und zwar ohne dass hierbei die Vermarktung von Kriegsgerät stattfindet – viele Gegenstände, die nach der Wahrnehmung des Handels eher als Spielzeug oder Sportgeräte angepriesen werden, fallen in den Anwendungsbereich des deutschen Waffenrechts. Um eine irrtümliche (und hart sanktionierte) Betätigung als Waffenschieber zu vermeiden, sollten sich vor allem Online-Händler, die in den Bereichen Outdoor und Sport tätig sind, einen genauen Überblick über diesen Anwendungsbereich verschaffen.

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