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Rechtsanwalt Matthias Petzold hält anlässlich des 6. IIR Technology Praxis- und Strategie-Forums „IT Asset- und Lizenzmanagement“ am 26. März 2012 in Mainz einen Vortrag zum Thema „Handel mit Gebrauchtsoftware aktuell“.
Dieser Vortrag befasst sich mit dem Geschäftsmodell des Handels mit Gebrauchtsoftware, mit dem Schwerpunkt Übertragungsszenarien von Software (Übergabe eines Datenträgers, Verschaffung von Software per Download), dem urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz und dem Aufspaltungsverbot von Softwarenutzungsrechten. Weiterhin werden in dem Vortrag Empfehlungen gegeben, wie sichergestellt werden kann, dass beim Erwerb von Gebrauchtsoftware durch Anwender kein Verstoß gegen gesetzliche und vertragliche Beschränkungen vorliegt.
Rechtsanwalt Matthias Petzold leitete über viele Jahre die Rechtsabteilung von Oracle Deutschland und diversen Oracle-Auslandsgesellschaften und war in dieser Funktion maßgeblich daran beteiligt, gerichtlich die Frage klären zu lassen, ob und in welchem Umfang es rechtlich zulässig ist, dass Gebrauchtsoftwarehändler Nutzungsrechte an Gebrauchtsoftware weiterverkaufen dürfen. Nach dem Vorlagebeschluss des BGH vom 03.02.2011 (BGH, GRUR 2011, 418) sollte nach Klärung des Streitthemas durch den EuGH endlich Rechtssicherheit eintreten.
Matthias Petzold
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