Datenschutz: Volkszählung 2011

von RA Dr. Sebastian Kraska, 14.04.2011, 16:16 Uhr
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Ab dem Stichtag am 9. Mai 2011 werden ca. 80 000 Interviewer im Rahmen des Zensus 2011 bundesweit Haushaltsbefragungen durchführen. Dies ist aber nur der sichtbare Teil einer Volkszählung, die ansonsten auf Direktbefragungen verzichtet und dessen Vorbereitungen bereits vor Jahren begonnen haben. Der folgende Beitrag befasst sich mit den datenschutzrechtlichen Aspekten der geplanten Volkszählung.

Hintergrund

2011 wird ein europaweiter Zensus durchgeführt, an welchem die Bundesrepublik Deutschland teilnimmt. Anders als noch bei der letzten Volkszählung 1987 werden die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr direkt befragt (Primärerhebung), sondern es werden überwiegend die in den Registern der Verwaltung vorhandenen Daten genutzt (registergestützte Erhebung). Direkte Befragungen sollen nur noch stichprobenartig erfolgen. Durch diesen Methodenwechsel in der Erhebung soll eine weitrechende Befragung der Bürger entbehrlich sein und dadurch das gesamte Verfahren bürgerfreundlicher und kostengünstiger gestaltet werden.

Beim Begriff Volkszählung liegt die Assoziation mit dem sogenannten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 (BVerfGE 65, 1 ff) natürlich nahe. Der erkennende 1. Senat hatte seinerzeit aus den Artikeln 2 Abs. 1 und 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus der Taufe gehoben. Sowohl das Volkszählungsurteil als auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssen zu den „tragenden Säulen des deutschen Datenschutzes“ (Peter Schaar) gezählt werden.

Das Volkszählungsgesetz von 1983 wurde damals für verfassungswidrig erklärt und die geplante Volkszählung gestoppt. Erst 1987 konnte sie durchgeführt werden.

Dass seitdem in Deutschland keine Volkszählung mehr durchgeführt worden ist, macht den Zensus 2011 umso interessanter; nicht zuletzt, weil das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil auch einer registergestützten Volkszählung skeptisch gegenüber gewesen ist bzw. hierfür besondere Anforderungen formuliert hat. So heißt es im Volkszählungsurteil:

Auch die Übernahme sämtlicher Daten aus bereits vorhandenen Dateien der Verwaltung ist keine zulässige Alternative zu der vorgesehenen Totalzählung. Denn die Nutzung von Daten aus verschiedenen Registern und Dateien würde voraussetzen, [dass] technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen getroffen werden, die es erst erlauben, diese Daten, bezogen auf bestimmte Personen oder Institutionen, zusammenzuführen. (BVerfGE 65, 1 (56)

Der europaweite Zensus 2011

Die Vereinten Nationen empfehlen zu Beginn eines jeden Jahrzehnts ihren Mitgliedsländern Volkszählungen durchzuführen und folgen damit einer Praxis, die über den Völkerbund bis hin zum Statistischen Kongress von 1872 in Sankt Petersburg zurückreicht.

Dementsprechend rief die Europäische Union (EU) zur Jahrtausendwende 2000/2001 ihre Mitgliedsstaaten zu freiwilligen Volkszählungen auf. Für die Europäische Kommission war das Ergebnis dieses, von ihr selbst so bezeichneten „Gentlemen’s Agreement“ indes mangels Beteiligung nicht befriedigend (Begründung des Vorschlags für die Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen, S.3. Denn Deutschland und Schweden folgten diesem Aufruf erst gar nicht und bei den übrigen teilnehmenden Staaten variierten die Stichtage der Volkzählungen und die Bereitstellungen der Ergebnisse so sehr, dass die Qualität der Daten darunter litt. Nicht zuletzt waren nach Kommissionsangaben die Datensätze unvollständig. Die EU hat in der Folge durch die Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen die Mitgliedstaaten zur Teilnahme am Zensus 2011 verpflichtet.

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Leser-Kommentare

1 Kommentar

Busgeld?

08.07.2011, 18:38 Uhr

Kommentar von Betroffene zum Beitrag Datenschutz: Volkszählung 2011

Und wie hoch wäre das Busgeld? Und mach ich mich durch eine Weigerung eigendlich strafbar? Ich möchte einfach nicht befragt werden. Wiederspricht das nicht meiner Freiheitsbestimmung und stellt also... » Weiterlesen

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