ArbG Oldenburg: 10.000 Euro Schadensersatz bei verspäteter DSGVO-Auskunft
Das Auskunftsrecht ist das zentrale Instrument der DSGVO, um Betroffenen die Kontrolle der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu ermöglichen. Wer als Datenverantwortlicher Auskunftsgesuchen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Dass diese bis zu einer Schadensersatzpflicht in fünfstelliger Dimension reichen können, zeigt ein aktuelles Urteil des ArbG Oldenburg. Lesen Sie im Folgenden mehr zur Entscheidung.