OVG Niedersachsen: Pauschale Abfrage des Geburtsdatums in Online-Shops unzulässig
Kürzlich hat das OVG Niedersachsen eine Entscheidung des VG Hannover bestätigt, nach der die datenschutzrechtliche Anordnung einer Datenschutzbehörde, mit der einer Online-Apotheke untersagt worden ist, als verpflichtende Angabe im Bestellprozess stets das Geburtsdatum abzufragen, rechtmäßig ist. Die Entscheidung bezog sich auf eine Online-Apotheke, kann jedoch auf andere Online-Shops übertragen werden.