Unzulässige Werbung mit “deutsche Markenkondome“ - OLG Hamm hält an seiner Rechtsprechung fest
Werbeaussagen zum Vertrieb von Kondomen als “made in germany“, “deutsche Markenware“ oder “deutsche Markenkondome“ sind irreführend und zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Kondome wesentlichen Fert igungsschritte im Ausland stattgefunden haben. Das hat das OLG Hamm am 13.03.2014 entschieden und damit die Rechtsprechung seines in einer einstweiligen Verfügungssache am 20.11.2012 gesprochenen Urteils (4 U 95/12) bestätigt.