Bestellbuttons "Abonnieren" und "Weiter zur Zahlung" unzulässig
Der eine Online-Bestellung abschließende Button muss von Gesetzes wegen mit einer bestimmten Bezeichnung versehen sein. Während Bezeichnungen wie "zahlungspflichtig bestellen" oder "kaufen" bei Online-Kaufverträgen zulässig sind, sind andere Bezeichnungen problematisch und waren daher schon Gegenstand von Rechtsprechung. Zuletzt ging es vor dem OLG Düsseldorf um die Bezeichnungen "Abonnieren" und "Weiter zur Zahlung".