LG Hamburg: Einsatz von „Google-Analytics“ ohne ausreichenden Datenschutzhinweis wettbewerbswidrig!
Für Webseitenbetreiber ist bei der Nutzung des beliebten Analysetools „Google Analytics“ Vorsicht geboten. Obwohl inzwischen eine rechtskonforme Verwendung des Tools möglich ist, kam es in letzter Zeit aufgrund von Verstößen gegen das Datenschutzrecht vermehrt zu Abmahnungen von Webseitenbetreiber. Welche Anforderungen für eine weiterhin rechtmäßige Nutzung von „Google Analytics“ zu erfüllen sind, erfahren Sie unter folgendem Beitrag.