LG Frankfurt a. Main: DSGVO-Einwilligung in Veröffentlichung von Videos muss Werbetreibender beweisen
Das LG Frankfurt a. M. hat kürzlich (Urteil v. 13.09.2018 - Az.: 2-03 O 283/18) dazu Stellung genommen, wer bei der Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen auf einer Website die Beweislast für die Einwilligung der abgebildeten Person trägt. Ist eine Einwilligung wie z. B. bei Werbeaufnahmen erforderlich, so muss der Werbetreibende deren Abgabe nachweisen. Das Urteil ist eines der ersten aus dem Bereich der personenbezogenen Daten seit die DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist und verdient daher besondere Beachtung.