Ab 2021: Aufhebung der Steuerfreigrenze für Warenimporte aus Drittländern und notwendige elektronische Voranmeldungen
Der Dropshipping-Handel in Europa boomt. Eine Vielzahl von Online-Händlern bietet Produkte aus Fernost zu Kampfpreisen an, die sodann von asiatischen Lieferanten direkt zum Kunden gelangen. Der Erfolg dieses Geschäftsmodells basiert nicht zuletzt auf einer steuerrechtlichen Begünstigung für Dropshipping-Händler und Versandhändler aus Drittländern: Bis zu einem Warenwert von 22 Euro fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an. Aufgrund zahlreicher Beschwerden europäischer Handelsunternehmen soll sich dies im kommenden Jahr nun wesentlich ändern. Die IT-Recht Kanzlei berichtet.