Prozessuales
OLG Hamm: Terminverlegungsantrag im Einstweiligen Verfügungsverfahren kann Dringlichkeitsvermutung widerlegen
Legt man Berufung aufgrund eines zuvor zurückgewiesenen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wettbewerbssache) ein, so sollte man die vom Berufungsgericht daraufhin angesetzte mündliche Verhandlung unter allen Umständen wahrnehmen (oder durch einen Vertreter wahrnehmen lassen). Ein Terminsverlegungsantrag nach hinten führt zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung und damit zur Zurückweisung der Berufung - so das OLG Hamm (Urteil vom 30.06.2009, Az. I-4 U 74/09).
Legt man Berufung aufgrund eines zuvor zurückgewiesenen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wettbewerbssache) ein, so sollte man die vom Berufungsgericht daraufhin angesetzte mündliche Verhandlung unter allen Umständen wahrnehmen (oder durch einen Vertreter wahrnehmen lassen). Ein Terminsverlegungsantrag nach hinten führt zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung und damit zur Zurückweisung der Berufung - so das OLG Hamm (Urteil vom 30.06.2009, Az. I-4 U 74/09).
Änderung der Rechtsform: Schützt den einstigen Einzelhändler nicht vor einmal abgegebener strafbewehrten Unterlassungserklärung
Das OLG Hamm (Urteil vom 30.04.2009; Az.: 4 U 1/09) hat entschieden, dass ein Verstoß des Einzelhändlers gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auch dann vorliegt, wenn der wettbewerbsrechtliche Verstoß durch eine in der Folge vom Einzelhändler gegründeten GmbH verwirklicht wird.
Das OLG Hamm (Urteil vom 30.04.2009; Az.: 4 U 1/09) hat entschieden, dass ein Verstoß des Einzelhändlers gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auch dann vorliegt, wenn der wettbewerbsrechtliche Verstoß durch eine in der Folge vom Einzelhändler gegründeten GmbH verwirklicht wird.
Zu kurz bemessene Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung: Nicht verbindlich für Abgemahnten
Wenn die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung unangemessen kurz ist, besteht für den Abgemahnten keine Verpflichtung eine Unterlassungserklärung innerhalb dieser Frist abzugeben. Im Übrigen wird dadurch auch keinen Anlass iSv. § 93 ZPO zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung gegeben.
Wenn die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung unangemessen kurz ist, besteht für den Abgemahnten keine Verpflichtung eine Unterlassungserklärung innerhalb dieser Frist abzugeben. Im Übrigen wird dadurch auch keinen Anlass iSv. § 93 ZPO zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung gegeben.
PM des BVOH: Seid umschlungen, Millionen - Schlechte Zeiten für Vertragsstrafforderer
Landgericht Dresden entschied: Wer seinen Onlineauftritt rechtsanwaltlich überprüfen lässt, schuldet bei zuvor abgegebener Unterlassungserklärung keine Vertragsstrafe. OLG Hamm bestätigt: Wer zuvor anwaltlichen Rat einholt, handelt nicht vorsätzlich.
Landgericht Dresden entschied: Wer seinen Onlineauftritt rechtsanwaltlich überprüfen lässt, schuldet bei zuvor abgegebener Unterlassungserklärung keine Vertragsstrafe. OLG Hamm bestätigt: Wer zuvor anwaltlichen Rat einholt, handelt nicht vorsätzlich.
OLG Hamm: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Anspruchsverfolgung
Das OLG Hamm hat kürzlich gleich in zwei kurz aufeinander folgenden wettbewerbsrechtlichen Verfahren auf Rechtsmissbrauch entschieden und die Geltendmachung der Ansprüche deshalb jeweils als unzulässig zurückgewiesen. Dabei machte das Gericht nähere Ausführungen zu den Voraussetzungen eines rechtsmissbräuchlichen Vorgehens im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG.
Das OLG Hamm hat kürzlich gleich in zwei kurz aufeinander folgenden wettbewerbsrechtlichen Verfahren auf Rechtsmissbrauch entschieden und die Geltendmachung der Ansprüche deshalb jeweils als unzulässig zurückgewiesen. Dabei machte das Gericht nähere Ausführungen zu den Voraussetzungen eines rechtsmissbräuchlichen Vorgehens im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG.
„Abmahnsport“ – Abmahnen zum reinen Geldverdienen? 12 Abmahnungen rechtsmissbräuchlich!
Ein Klassiker, von dem viele Online-Händler ein Lied singen können: Abgemahnt wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Doch hier erteilte das Gericht dem Abmahnenden eine Absage und wies die Klage als schon unzulässig ab: neben dem geringen Umsatz im Verhältnis zur Abmahntätigkeit und der verwandtschaftlichen Beziehung zum Anwalt, sind v.a. die Spezialisierung auf eine einzige Art Wettbewerbsverstoß und die willkürliche Nicht-Weiterverfolgung nach Zahlung der Abmahnkosten für das Gericht ausschlaggebend.
Ein Klassiker, von dem viele Online-Händler ein Lied singen können: Abgemahnt wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Doch hier erteilte das Gericht dem Abmahnenden eine Absage und wies die Klage als schon unzulässig ab: neben dem geringen Umsatz im Verhältnis zur Abmahntätigkeit und der verwandtschaftlichen Beziehung zum Anwalt, sind v.a. die Spezialisierung auf eine einzige Art Wettbewerbsverstoß und die willkürliche Nicht-Weiterverfolgung nach Zahlung der Abmahnkosten für das Gericht ausschlaggebend.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben - oder aber das Gericht
Dass Sammler ein eigenes Völkchen sind, ist ja bekannt. Wenn jetzt auch noch Bücher über die spezielle Sammelleidenschaft geschrieben werden, können die Auswirkungen schon mal die Gerichte beschäftigen.
Dass Sammler ein eigenes Völkchen sind, ist ja bekannt. Wenn jetzt auch noch Bücher über die spezielle Sammelleidenschaft geschrieben werden, können die Auswirkungen schon mal die Gerichte beschäftigen.
Achtung: Abmahnen will gelernt sein
Die Abmahnung ist ein populäres Mittel, um einen Mitbewerber hinsichtlich seiner Verkaufstätigkeit in die Schranken zu weisen. Dabei werden an die Abmahnung einige inhaltliche Anforderungen gestellt, die im Falle einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung von Relevanz sein können. So hat das OLG Hamburg entschieden, dass etwa das Bestehen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses in nachvollziehbarer Weise in der Abmahnung behauptet werden muss, um einer Kostenbelastung in einem evtl. nachfolgenden Prozess zu entgehen.
Die Abmahnung ist ein populäres Mittel, um einen Mitbewerber hinsichtlich seiner Verkaufstätigkeit in die Schranken zu weisen. Dabei werden an die Abmahnung einige inhaltliche Anforderungen gestellt, die im Falle einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung von Relevanz sein können. So hat das OLG Hamburg entschieden, dass etwa das Bestehen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses in nachvollziehbarer Weise in der Abmahnung behauptet werden muss, um einer Kostenbelastung in einem evtl. nachfolgenden Prozess zu entgehen.
Vertipper-Domains und Markenschutz - knapp vorbei und doch daneben?
Die Praxis zeigt mal wieder, wie schwer es ist, seine Marken umfassend zu schützen – und wie schwer es auch ist, strafbewehrte Unterlassungserklärungen richtig zu formulieren. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem es auf jeden einzelnen Buchstaben der Verletzerdomain ankam.
Die Praxis zeigt mal wieder, wie schwer es ist, seine Marken umfassend zu schützen – und wie schwer es auch ist, strafbewehrte Unterlassungserklärungen richtig zu formulieren. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem es auf jeden einzelnen Buchstaben der Verletzerdomain ankam.
Es geht um viel: Vorsicht beim Formulieren einer Unterlassungserklärung
Bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung ist in besonderem Maße auf die Wortwahl zu achten, um im Streitfall nicht an der Auslegung des Unterlassungsvertrages zu scheitern.
Bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung ist in besonderem Maße auf die Wortwahl zu achten, um im Streitfall nicht an der Auslegung des Unterlassungsvertrages zu scheitern.
LG München I: Relativiert Rechtsprechung zur Retourkutsche
Das LG München I hat seine [Rechtsprechung zur sog. Retourkutsche|abmahnung-retourkutsche.html] relativiert und klargestellt, dass auch dann nicht automatisch von einer rechtsmissbräuchlichen Gegenabmahnung ausgegangenen werden kann, wenn die in der Entscheidung vom 16.01.2008 aufgeführten Ausnahmetatbestände nicht vorliegen. Außerdem entschied das Gericht, dass die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig ist.
Das LG München I hat seine [Rechtsprechung zur sog. Retourkutsche|abmahnung-retourkutsche.html] relativiert und klargestellt, dass auch dann nicht automatisch von einer rechtsmissbräuchlichen Gegenabmahnung ausgegangenen werden kann, wenn die in der Entscheidung vom 16.01.2008 aufgeführten Ausnahmetatbestände nicht vorliegen. Außerdem entschied das Gericht, dass die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig ist.
BGH: 53 Mio. Euro Vertragsstrafe unangemessen
Verstößt ein Vertragspartner mehrere tausend Mal gegen ein mit Vertragsstrafe bedrohtes Verhalten, kann die Vertragsstrafe nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) herabgesetzt werden, wenn sie in einem außerordentlichen Missverhältnis zur Zuwiderhandlung steht. Das entschied der BGH mit Urteil vom 17.07.2008.
Verstößt ein Vertragspartner mehrere tausend Mal gegen ein mit Vertragsstrafe bedrohtes Verhalten, kann die Vertragsstrafe nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) herabgesetzt werden, wenn sie in einem außerordentlichen Missverhältnis zur Zuwiderhandlung steht. Das entschied der BGH mit Urteil vom 17.07.2008.
Hat der unberechtigt Abgemahnte bestimmte Aufklärungspflichten?
Das OLG Hamburg (Beschluss vom 24.11.2008, Az.: 5 W 117/08) hat kürzlich entschieden, dass den zu Unrecht Abgemahnten keine Antwort- und Aufklärungspflichten mangels einer wettbewerbswidrigen Handlung treffen.
Das OLG Hamburg (Beschluss vom 24.11.2008, Az.: 5 W 117/08) hat kürzlich entschieden, dass den zu Unrecht Abgemahnten keine Antwort- und Aufklärungspflichten mangels einer wettbewerbswidrigen Handlung treffen.
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung bei Verwendung falscher Widerrufsbelehrung wegen vorrangigem Gewinnerzielungsinteresse
Das LG Bielefeld befasste sich kürzlich mit der Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer falschen Widerrufsbelehrung innerhalb der von der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV) vorgegebenen Übergangszeit sowie mit der Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen.
Das LG Bielefeld befasste sich kürzlich mit der Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer falschen Widerrufsbelehrung innerhalb der von der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV) vorgegebenen Übergangszeit sowie mit der Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen.
Wettbewerbszentrale lehnt Annahme von Drittunterwerfungserklärungen ab
In letzter Zeit sind immer mehr Händler, die wegen Wettbewerbsverstößen von Mitbewerbern abgemahnt wurden, dazu übergegangen, die geforderte Unterwerfungserklärung nicht gegenüber dem unliebsamen Abmahner sondern im Wege einer so genannten Drittunterwerfung gegenüber der Wettbewerbszentrale mit Hauptsitz in Frankfurt am Main abzugeben.
In letzter Zeit sind immer mehr Händler, die wegen Wettbewerbsverstößen von Mitbewerbern abgemahnt wurden, dazu übergegangen, die geforderte Unterwerfungserklärung nicht gegenüber dem unliebsamen Abmahner sondern im Wege einer so genannten Drittunterwerfung gegenüber der Wettbewerbszentrale mit Hauptsitz in Frankfurt am Main abzugeben.
Können Hersteller eigentlich Online-Händler abmahnen?
Vor kurzem wendete sich ein Online- *Händler* (von Textilien) an die IT-Recht Kanzlei, der von einem Textil *hersteller* abgemahnt worden ist. Der Händler war der Meinung, dass der Hersteller ihn gar nicht hätte abmahnen dürfen – schließlich fehle es an einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Ist dies richtig?
Vor kurzem wendete sich ein Online- *Händler* (von Textilien) an die IT-Recht Kanzlei, der von einem Textil *hersteller* abgemahnt worden ist. Der Händler war der Meinung, dass der Hersteller ihn gar nicht hätte abmahnen dürfen – schließlich fehle es an einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Ist dies richtig?
Auch Vereine können abmahnen!
In Deutschland existieren zahlreiche Vereine, die es sich zum Ziel gemacht haben, den Wettbewerb zu regulieren und Marktteilnehmer vor unlauteren Wettbewerbshandlungen zu schützen. Nicht selten bedienen sich solche Vereine des Mittels der Abmahnung um Wettbewerbsverstöße zu verfolgen. Den Händlern droht bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht also nicht nur Ungemach von Mitbewerbern. Dies zeigen auch zwei aktuelle Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei vorliegen.
In Deutschland existieren zahlreiche Vereine, die es sich zum Ziel gemacht haben, den Wettbewerb zu regulieren und Marktteilnehmer vor unlauteren Wettbewerbshandlungen zu schützen. Nicht selten bedienen sich solche Vereine des Mittels der Abmahnung um Wettbewerbsverstöße zu verfolgen. Den Händlern droht bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht also nicht nur Ungemach von Mitbewerbern. Dies zeigen auch zwei aktuelle Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei vorliegen.
OLG Bremen: Abmahnung als „Retourkutsche“ nicht rechtsmissbräuchlich
Die IT-Recht Kanzlei hatte bereits über zwei Entscheidungen des LG München I (Urteil vom 28.11.2007 - Az. 1 HK O 5136/07 und Urteil vom 16.01.2008 - Az. 1 HK O 8475/07) berichtet, nach denen Abmahnungen, die als Reaktion auf eine eigene Abmahnung gewissermaßen als „Retourkutsche“ ausgebracht werden, unter Umständen rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG sein können.
Die IT-Recht Kanzlei hatte bereits über zwei Entscheidungen des LG München I (Urteil vom 28.11.2007 - Az. 1 HK O 5136/07 und Urteil vom 16.01.2008 - Az. 1 HK O 8475/07) berichtet, nach denen Abmahnungen, die als Reaktion auf eine eigene Abmahnung gewissermaßen als „Retourkutsche“ ausgebracht werden, unter Umständen rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG sein können.
Amtsgericht Bonn: Unberechtigt Abgemahnter kann u. U. Kosten für seine Rechtsverteidigung verlangen
Das Amtsgericht Bonn hat mit Urteil vom 29.04.2008 (Az. 2 C 525/07) entschieden, dass ein unberechtigt Abgemahnter im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs gegen den Abmahnenden auch die Kosten für eine notwendige Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für die Rechtsverteidigung und rechtliche Prüfung des Sachverhalts verlangen kann.
Das Amtsgericht Bonn hat mit Urteil vom 29.04.2008 (Az. 2 C 525/07) entschieden, dass ein unberechtigt Abgemahnter im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs gegen den Abmahnenden auch die Kosten für eine notwendige Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für die Rechtsverteidigung und rechtliche Prüfung des Sachverhalts verlangen kann.
LG Bückeburg: „abenteuerlich“ überhöhter Gegenstandswert in einer Abmahnung spricht für Rechtsmissbrauch
Mit Urteil vom 22.04.2008 (Az. 2 O 62/08) wies das LG Bückeburg den Antrag eines Online-Händlers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Wettbewerber wegen Rechtsmissbrauchs zurück. Darüber hinaus nahm es zu einigen beliebten Abmahngründen im Internet Stellung und kam dabei zu teilweise überraschenden Ergebnissen.
Mit Urteil vom 22.04.2008 (Az. 2 O 62/08) wies das LG Bückeburg den Antrag eines Online-Händlers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Wettbewerber wegen Rechtsmissbrauchs zurück. Darüber hinaus nahm es zu einigen beliebten Abmahngründen im Internet Stellung und kam dabei zu teilweise überraschenden Ergebnissen.
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