Hauptsache original: Google-Ads von Amazon markenrechtlich nicht zu beanstanden
Werbung mit Google Ads ist wegen der hohen Reichweite attraktiv. Das dachte sich auch Amazon und schaltete Anzeigen für Produkte der Marke Vorwerk. Allerdings ohne dabei auf original Neuware des Markenherstellers zu verlinken, sondern auf Gebrauchtware und Zubehör. Darf man das oder ist das va. eine markenrechtsrelevante Identitätstäuschung? Hierzu hatte sich der BGH (Urteil vom 15. Oktober 2020, Aktenzeichen: I ZR 210/18) nun geäußert….