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IT-Arbeitsrecht

Um beim IT-Arbeitsrecht auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen, bedarf es nur der Kenntnis einiger weniger grundlegender Entscheidungen. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Darüber hinaus schadet es natürlich auch nicht, sich bei Interesse mit ein paar spezielleren Rechtsfragen mit dem IT-Arbeitsrecht zu beschäftigen. Um hierbei eine wirkungsvolle Hilfestellung zu leisten, werden nachfolgend einige wichtige rechtliche IT-Arbeitsrecht-Themenblöcke rechtlich näher beleuchtet:

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IT-Arbeitsrecht

Internetzugang für Betriebsrat
01.09.2008, 08:57 Uhr | Betriebsrat

Internetzugang für Betriebsrat

Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat nach § 40 Abs. 2 BetrVG für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Informations- und Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört auch der Zugang zum Internet.

Serie (Teil 4): Scheinselbstständigkeit oder Arbeitnehmerüberlassung?

Serie (Teil 4): Scheinselbstständigkeit oder Arbeitnehmerüberlassung?

In diesem Teil der [ Serie der IT-Recht-Kanzlei|vertraege-mit-freien-mitarbeitern-freelancer.html] stellen wir die Abgrenzungskriterien für Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung dar sowie Strategien zu ihrer Vermeidung.

Serie (Teil 3): Vertragspflichten beim Einsatz freier Mitarbeiter

Serie (Teil 3): Vertragspflichten beim Einsatz freier Mitarbeiter

In diesem Teil [ *Serie der IT-Recht-Kanzlei* |index.php?id=IT-Arbeitsrecht%2F20070528_Neue_Serie_der_IT-Recht-Kanzlei%3A_Risiken_und_Chancen_beim_Einsatz_freier_Mitarbeiter] ("Risiken und Chancen beim Einsatz freier Mitarbeiter") werden die unterschiedlichen Vertragspflichten dargestellt, die sich je nach vertragstypologischer Einordnung für die Parteien ergeben.

Serie (Teil 2): Vertragstypologische Einordnung der einzelnen Vertragleistungen

Serie (Teil 2): Vertragstypologische Einordnung der einzelnen Vertragleistungen

In diesem Teil der [ *Serie der IT-Recht-Kanzlei* |vertraege-mit-freien-mitarbeitern-freelancer.html] ("Risiken und Chancen beim Einsatz freier Mitarbeiter") werden die unterschiedlichen Vertragstypen dargestellt, denen eine Vertrag mit einem Freelancer zugeordnet werden kann. Insbesondere werden die Abgrenzungskriterien herausgearbeitet. Denn die Abgrenzung z.B. eines Werkvertrages von einem Dienstvertrag ist oft sehr schwierig und beschäftigt manchmal die Gerichte bis in die höchsten Instanzen.

Serie (Teil 1): Der Vertrag mit freien Mitarbeitern als AGB oder Individualvertrag?

Serie (Teil 1): Der Vertrag mit freien Mitarbeitern als AGB oder Individualvertrag?

In diesem Teil der [ *Serie der IT-Recht-Kanzlei* |index.php?id=IT-Arbeitsrecht%2F20070528_Neue_Serie_der_IT-Recht-Kanzlei%3A_Risiken_und_Chancen_beim_Einsatz_freier_Mitarbeiter] ("Risiken und Chancen beim Einsatz freier Mitarbeiter") wird erläutert, wann ein Vertrag mit einem freien Mitarbeiter als Allgemeine Geschäftsbedingung oder als Individualvertrag zu qualifizieren ist und welche Auswirkung diese Zuordnung für die inhaltliche Gestaltung eines solchen Vertrages hat.

Serie der IT-Recht-Kanzlei: Risiken und Chancen beim Einsatz freier Mitarbeiter

Serie der IT-Recht-Kanzlei: Risiken und Chancen beim Einsatz freier Mitarbeiter

Angesichts von Personalknappheit und leeren Kassen wird es für Unternehmen, aber auch für Behörden immer attraktiver freie Mitarbeiter einzusetzen. Attraktiv ist eine derartige Gestaltung, weil arbeitsrechtliche Bestimmungen wie der gesetzliche Kündigungsschutz, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Urlaubsvergütung auf echte freie Mitarbeiter keine Anwendung finden.

Fallstricke beim Einsatz von IT am Arbeitsplatz

Fallstricke beim Einsatz von IT am Arbeitsplatz

Informationstechnik (IT), insbesondere Internet und E-Mail, sind aus dem Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmer nicht mehr wegzudenken. Recherchen erfolgen inzwischen größtenteils über das Internet, dienstliche Mails ersetzen immer mehr den Briefverkehr. Aber es wird über den Dienst-PC vielfach auch privat gesurft und das dienstliche Postfach auch für private Mails genutzt. Gerade diese private IT-Nutzung am Arbeitsplatz zieht jedoch eine ganze Reihe rechtlicher Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach sich.

LG Hamm: Einer Kündigung oder einem Auflösungsvertrag per SMS mangelt es an der erforderlichen Schriftform.
12.10.2007, 17:07 Uhr | Abmahn- und Kuendigungsgruende

LG Hamm: Einer Kündigung oder einem Auflösungsvertrag per SMS mangelt es an der erforderlichen Schriftform.

Das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 17.08.2007, Az. 10 Sa 512/07) stellte fest, dass es zur Wirksamkeit einer Kündigung oder einer Auflösungsvereinbarung der erforderlichen Schriftform des § 623 BGB bedarf. Dem könne aber eine SMS nicht genügen.

Abmahnungs- und Kündigungsgründe - eine FAQ

Abmahnungs- und Kündigungsgründe - eine FAQ

Um bei IT-Arbeitsrecht auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen, bedarf es nur der Kenntnis einiger weniger grundlegender Entscheidungen. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Darüber hinaus schadet es natürlich auch nicht, sich bei Interesse mit ein paar spezielleren Rechtsfragen des IT-Arbeitsrechts zu beschäftigen. Um hierbei eine wirkungsvolle Hilfestellung zu leisten, wird nachfolgend durch ein einfaches „Frage- und Antwortspiel” die Schaffung eines arbeitsrechtlichen Grundverständnisses ermöglicht.

Gruende mit IT-Bezug, die eine fristlose Kuendigung rechtfertigen koennen - eine FAQ

Gruende mit IT-Bezug, die eine fristlose Kuendigung rechtfertigen koennen - eine FAQ

Stellt die Anmeldung und Eintragung einer Internet-Domain eines Arbeitnehmers mit dem Ziel und Zweck ein eigenes Konkurrenzunternehmen zu gründen, einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot dar? Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fristlos kündigen, wenn dieser seinem Arbeitgeber den Zugang zum betriebseigenen Computer und den dort gespeicherten geschäftlichen Daten dadurch versperrt, dass er eigenmächtig das Hauptpasswort ändert und trotz ausdrücklicher Aufforderung durch den Arbeitgeber nicht bekannt gibt? Diese und viele weitere Fragen werden in den nachfolgenden FAQ beantwortet.

Problemkreis der Benutzung von Internet und Telefon zu privaten Zwecken - eine FAQ

Problemkreis der Benutzung von Internet und Telefon zu privaten Zwecken - eine FAQ

Ist die Benutzung betrieblicher Kommunikationseinrichtungen wie Internet und Telefon zu privaten Zwecken arbeitsvertragswidrig?Ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer das Internet entgegen einem ausdrücklichen Verbot des Arbeitgebers für private Zwecke nutzt? Diese und viele weitere Fragen werden in den nachfolgenden FAQ beantwortet.

Und der Betriebsrat moechte auch mitmischen... - eine FAQ
02.08.2006 | Betriebsrat

Und der Betriebsrat moechte auch mitmischen... - eine FAQ

Um bei IT-Arbeitsrecht auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen, bedarf es nur der Kenntnis einiger weniger grundlegender Entscheidungen. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Darüber hinaus schadet es natürlich auch nicht, sich bei Interesse mit ein paar spezielleren Rechtsfragen des IT-Arbeitsrechts zu beschäftigen. Um hierbei eine wirkungsvolle Hilfestellung zu leisten, wird nachfolgend durch ein einfaches „Frage- und Antwortspiel” und der Verlinkung der zugrunde liegenden Urteile das Thema *"Und der Betriebsrat möchte auch mitmischen..."* rechtlich näher beleuchtet.

Problemkreis der Beleidigungen im Internet - eine FAQ

Problemkreis der Beleidigungen im Internet - eine FAQ

Kann die Beleidigung des Arbeitgebers auf der privaten Website des Arbeitsnehmers einen Kündigungsgrund rechtfertigen?

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