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Wettbewerbsvervot

XING: Wenn das Profil zum Beweismittel wird

News vom 12.05.2012, 16:52 Uhr

Wer auf XING eine Profilseite unterhält, muss für den Inhalt geradestehen – schlimmstenfalls auch vor Gericht. So erging es einem Handelsvertreter, der gegen ein bestehendes Konkurrenzverbot verstieß und seine XING-Seite entsprechend änderte. Vor Gericht hatte er damit schlechte Karten: Das Argument, sein Profil sei lediglich eine leere Hülle und ohne wirtschaftlichen Zweck, war erfolglos – schließlich dienen Plattformen wie XING ja gerade der Werbung und Kontaktanbahnung (vgl. aktuell LG Kassel, Urt. v. 24.08.2011, Az. 9 O 983/11). » Weiterlesen

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