Verwechslungsgefahr
Bär vs. Teddy: Lindt-Teddy verletzt Markenrechte des Haribo-Goldbären
Eine Wettbewerbskammer des Kölner Landgerichts hat durch heute verkündetes Urteil die weitere Verbreitung des sog „Lindt-Teddys“, eines von der Lindt & Sprüngli AG (der Beklagten) vertriebenen in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären, auf Antrag der Fa. HARIBO (der Klägerin) untersagt.
Eine Wettbewerbskammer des Kölner Landgerichts hat durch heute verkündetes Urteil die weitere Verbreitung des sog „Lindt-Teddys“, eines von der Lindt & Sprüngli AG (der Beklagten) vertriebenen in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären, auf Antrag der Fa. HARIBO (der Klägerin) untersagt.
Warm, wärmer, geotherm(er)? - BPatG verneint Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „GeoTherm“ und „GEO“
Das Bundespatentgericht hat in seinem Beschluss vom 07.09.2012 (Az.: 29 W (pat) 198/10) entschieden, dass die Marken „GEO“ und „GeoTherm“ weder klanglich, noch schriftlich oder begrifflich ähnlich sind, so dass nicht von einer Verwechslungsgefahr im Sinne von §§ 42 Abs. 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG auszugehen sei.
Das Bundespatentgericht hat in seinem Beschluss vom 07.09.2012 (Az.: 29 W (pat) 198/10) entschieden, dass die Marken „GEO“ und „GeoTherm“ weder klanglich, noch schriftlich oder begrifflich ähnlich sind, so dass nicht von einer Verwechslungsgefahr im Sinne von §§ 42 Abs. 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG auszugehen sei.
Alter Grieche! – BPatG entscheidet zur Verwechslungsgefahr bei fremdsprachlichen Begriffen
Das Bundespatentgericht hat in seinem Beschluss vom 16.07.2012 (Az. 27 W (pat) 547/11) entschieden, dass die Wort-/Bildmarke „kalimera“ nicht die ältere Wortmarke „Guten Morgen“ verletzt. Der Wort „kalimera“ könne zwar aus dem Griechischen übersetzt auch „Guten Morgen“ bedeuten, jedoch begründe dies in Bezug auf die Warengruppe „Fruchtgetränke“ keine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 42 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG.
Das Bundespatentgericht hat in seinem Beschluss vom 16.07.2012 (Az. 27 W (pat) 547/11) entschieden, dass die Wort-/Bildmarke „kalimera“ nicht die ältere Wortmarke „Guten Morgen“ verletzt. Der Wort „kalimera“ könne zwar aus dem Griechischen übersetzt auch „Guten Morgen“ bedeuten, jedoch begründe dies in Bezug auf die Warengruppe „Fruchtgetränke“ keine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 42 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG.
„Come on Barbie, let's go party“ – BGH entscheidet zur Verwechslungsgefahr von Bogner B und Barbie B
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 2. Februar 2012 (Az I ZR 50/11) entschieden, dass keine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zwischen der Wort-/Bildmarke B der Modefirma Willy Bogner und der Wort-/Bildmarke B des Spielwarenkonzerns Mattel besteht. Dabei betonte das Gericht, dass bei kollidierenden Zeichen, die jeweils aus einem Einzelbuchstaben bestehen, wesentlich größeres Gewicht auf die bildlichen Zeichenunterschiede zu legen ist als bei normalen Wortzeichen.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 2. Februar 2012 (Az I ZR 50/11) entschieden, dass keine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zwischen der Wort-/Bildmarke B der Modefirma Willy Bogner und der Wort-/Bildmarke B des Spielwarenkonzerns Mattel besteht. Dabei betonte das Gericht, dass bei kollidierenden Zeichen, die jeweils aus einem Einzelbuchstaben bestehen, wesentlich größeres Gewicht auf die bildlichen Zeichenunterschiede zu legen ist als bei normalen Wortzeichen.
Es sind doch nur Worte – der EuG zur Verwechslungsgefahr von Wort-/Bildmarken bei identischem Wortbestandteil
Das EuG bestätigt in seinem Urteil vom 19.01.2012 (Az. T-103/11), dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine neu eingetragene Marke mit einer älteren Marke identisch ist, im Rahmen des Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 strenge Maßstäbe anzulegen sind. Zwischen zwei gleichlautenden Marken besteht daher keine Identität, wenn diese sich durch abweichende Schriftarten und Bildelemente in stilistischer und grafischer Hinsicht unterscheiden.
Das EuG bestätigt in seinem Urteil vom 19.01.2012 (Az. T-103/11), dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine neu eingetragene Marke mit einer älteren Marke identisch ist, im Rahmen des Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 strenge Maßstäbe anzulegen sind. Zwischen zwei gleichlautenden Marken besteht daher keine Identität, wenn diese sich durch abweichende Schriftarten und Bildelemente in stilistischer und grafischer Hinsicht unterscheiden.
It's cool, man... - zur Verwechslungsgefahr von „IGLO“ gegen „IGLOTEX“
Die Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marke „IGLO“ legte Widerspruch gegen die Eintragung der Marke „IGLOTEX“ ein, welche sich für die Warengruppe Pizza und Piroggen registrierte. Da diese Waren, wie auch die Produktpalette der Widersprechenden, hauptsächlich tiefgefroren verkauft würden und sich beide Marken lediglich durch die letzte Silbe unterschieden, sei nach Ansicht der Widersprechenden von einer Verwechslungsgefahr auszugehen. Das Deutsche Patent- und Markenamt konnte jedoch keine relevante Markenähnlichkeit feststellen und lehnte den Widerspruch ab. Das daraufhin angerufene Bundespatentgericht sah die Sache anders und gab dem Widerspruch nun statt (Bundespatentgericht, Beschluss vom 15. Juni 2012, Aktenzeichen: 25 W (pat) 92/09).
Die Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marke „IGLO“ legte Widerspruch gegen die Eintragung der Marke „IGLOTEX“ ein, welche sich für die Warengruppe Pizza und Piroggen registrierte. Da diese Waren, wie auch die Produktpalette der Widersprechenden, hauptsächlich tiefgefroren verkauft würden und sich beide Marken lediglich durch die letzte Silbe unterschieden, sei nach Ansicht der Widersprechenden von einer Verwechslungsgefahr auszugehen. Das Deutsche Patent- und Markenamt konnte jedoch keine relevante Markenähnlichkeit feststellen und lehnte den Widerspruch ab. Das daraufhin angerufene Bundespatentgericht sah die Sache anders und gab dem Widerspruch nun statt (Bundespatentgericht, Beschluss vom 15. Juni 2012, Aktenzeichen: 25 W (pat) 92/09).
Bäumchen verwechsle dich: Zur Verwechslungsgefahr von "VION" und "vionade"
Die Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marke "VION" legte Widerspruch gegen die Eintragung der Marke eines Konkurrenten ein. Dieser ließ eine Marke "Vionade" für ähnliche Warenklassen eintragen. Weil diese Marke ihrer eigenen zu ähnlich war und die Widersprechende eine Verwechslungsgefahr sah, versuchte sie, die Neueintragung zu verhindern. Das Deutsche Patent- und Markenamt lehnte ihren Widerspruch jedoch vollständig ab. Das daraufhin angerufene Bundespatentgericht ließ den Widerspruch zumindest teilweise durchgreifen (Bundespatentgericht, Beschluss vom 6. Juni 2012, Aktenzeichen: 26 W (pat) 24/11).
Die Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marke "VION" legte Widerspruch gegen die Eintragung der Marke eines Konkurrenten ein. Dieser ließ eine Marke "Vionade" für ähnliche Warenklassen eintragen. Weil diese Marke ihrer eigenen zu ähnlich war und die Widersprechende eine Verwechslungsgefahr sah, versuchte sie, die Neueintragung zu verhindern. Das Deutsche Patent- und Markenamt lehnte ihren Widerspruch jedoch vollständig ab. Das daraufhin angerufene Bundespatentgericht ließ den Widerspruch zumindest teilweise durchgreifen (Bundespatentgericht, Beschluss vom 6. Juni 2012, Aktenzeichen: 26 W (pat) 24/11).
Quadratisch. Praktisch. Milka - Ritter SPORT unterliegt im Markenstreit
Das OLG Köln hat entschieden (Urteil vom 30.03.2012, Az. I ZR 23/10), dass die bekannten quadratischen Schokoladenverpackungen ("Ritter SPORT") auch von einem Fabrikanten , der für bunte Kühe auf seiner Schokolade bekannt ist ("Milka"), verwendet werden dürfen.
Das OLG Köln hat entschieden (Urteil vom 30.03.2012, Az. I ZR 23/10), dass die bekannten quadratischen Schokoladenverpackungen ("Ritter SPORT") auch von einem Fabrikanten , der für bunte Kühe auf seiner Schokolade bekannt ist ("Milka"), verwendet werden dürfen.
In vino veritas: „BIOVERDE“ ungleich „Vinho Verde Portugal“
Das Bundespatentgericht hat entschieden (Beschluss vom 17.02.2012, Az. 26 W (pat) 578/10), dass die deutsche Wortmarke „BIOVERDE“ nicht die international registrierte Wort-/Bildmarke „Vinho Verde Portugal“ verletzt.
Das Bundespatentgericht hat entschieden (Beschluss vom 17.02.2012, Az. 26 W (pat) 578/10), dass die deutsche Wortmarke „BIOVERDE“ nicht die international registrierte Wort-/Bildmarke „Vinho Verde Portugal“ verletzt.
Bäumchen verwechsel dich - Zur Verrwechslungsgefahr im Markenrecht
Wann ist eine Marke verwechslungsähnlich? Das ist die knifflige Frage, die man sich stellen sollte, bevor beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Markenanmeldung eingereicht wird. Die Registrierung eines Zeichens wird dort zwar zunächst vorbehaltlos vorgenommen, sofern kein Eintragungshindernis besteht. Bei Vorliegen der sogenannten „Verwechslungsgefahr“ mit einer „älteren“ Marke, droht jedoch die Löschung der Neu-Marke - und dann war alles vergebens.
Wann ist eine Marke verwechslungsähnlich? Das ist die knifflige Frage, die man sich stellen sollte, bevor beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Markenanmeldung eingereicht wird. Die Registrierung eines Zeichens wird dort zwar zunächst vorbehaltlos vorgenommen, sofern kein Eintragungshindernis besteht. Bei Vorliegen der sogenannten „Verwechslungsgefahr“ mit einer „älteren“ Marke, droht jedoch die Löschung der Neu-Marke - und dann war alles vergebens.
Die Summe machts - zum Begriff der Verwechslungsgefahr bei Marken
Wann ist eine Marke verwechslungsähnlich? Das ist die knifflige Frage, die man sich stellen sollte, bevor man beim Deutschen Patent- und Markenamt (kurz: DPMA) eine Markenanmeldung einreicht. Die Eintragung eines angemeldeten Zeichens wird dort zwar zunächst ohne Prüfung auf Verletzung bereits eingetragener Marken vorgenommen. Bei Vorliegen der sogenannten „Verwechslungsgefahr“ mit einer „älteren“ Marke, kann deren Inhaber jedoch die Löschung der Marke bewirken.
Wann ist eine Marke verwechslungsähnlich? Das ist die knifflige Frage, die man sich stellen sollte, bevor man beim Deutschen Patent- und Markenamt (kurz: DPMA) eine Markenanmeldung einreicht. Die Eintragung eines angemeldeten Zeichens wird dort zwar zunächst ohne Prüfung auf Verletzung bereits eingetragener Marken vorgenommen. Bei Vorliegen der sogenannten „Verwechslungsgefahr“ mit einer „älteren“ Marke, kann deren Inhaber jedoch die Löschung der Marke bewirken.
Engelsgleich? Zur Verwechslungsgefahr ähnlicher Wortmarke und Wortbildmarke
Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass zwischen der Wort/Bildmarke „Angel-J Collection“ und der Wortmarke „Angel“ keine Verwechslungsgefahr bestehe (Beschluss vom 27.04.2011, Az. 29 W (pat) 553/10).
Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass zwischen der Wort/Bildmarke „Angel-J Collection“ und der Wortmarke „Angel“ keine Verwechslungsgefahr bestehe (Beschluss vom 27.04.2011, Az. 29 W (pat) 553/10).
Ganz nüchtern betrachtet: Kölsch verletzt nicht Markenrechte von Kölner Verlag
Das OLG Köln hat entschieden, dass trotz hochgradig ähnlicher Markenzeichen eine Verwechslungsgefahr wegen der unterschiedlichen eingetragenen Warenklassen zu verneinen ist (Urteil vom 08.04.2011, Az. 6 U 176/10).
Das OLG Köln hat entschieden, dass trotz hochgradig ähnlicher Markenzeichen eine Verwechslungsgefahr wegen der unterschiedlichen eingetragenen Warenklassen zu verneinen ist (Urteil vom 08.04.2011, Az. 6 U 176/10).
So nah und doch so fern: Der BGH zur Verwechslungsgefahr wegen Branchennähe
Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 20.01.2011 (Az. I ZR 10/09) ausführlich mit der Frage befasst, wann zwischen zwei Marken Branchenähnlichkeit vorliegt und somit eine Verwechslungsgefahr im Raum steht.
Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 20.01.2011 (Az. I ZR 10/09) ausführlich mit der Frage befasst, wann zwischen zwei Marken Branchenähnlichkeit vorliegt und somit eine Verwechslungsgefahr im Raum steht.
Spieglein,Spieglein: Verwechslungsgefahr bei wortidentischen Wort-/Bildmarken trotz Bildunterschied
Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 20.01.2011, I ZR 31/09), dass bei zwei gleich klingenden Wort-/ Bildmarken Marken nur in seltenen Ausnahmefällen davon ausgegangen werden kann, dass keine Verwechslungsgefahr vorliegt – auch wenn sich die jeweiligen Bildbestandteile deutlich unterscheiden.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 20.01.2011, I ZR 31/09), dass bei zwei gleich klingenden Wort-/ Bildmarken Marken nur in seltenen Ausnahmefällen davon ausgegangen werden kann, dass keine Verwechslungsgefahr vorliegt – auch wenn sich die jeweiligen Bildbestandteile deutlich unterscheiden.
Äpfel mit Birnen ? Keine Verwechslungsgefahr der Begriffe „Pferdeleckerli“ und „Pferdeäppel“ für Pralinen
Durchaus amüsant hat das OLG Hamm kürzlich begründet (Urteil 4.5.2011, Az. I-4 U 216/10), warum zwischen den Begriffen „Warendorfer Pferdeleckerli“ und „Warendorfer Pferdeäppel“ keine Verwechslungsgefahr besteht. Die Leckerli gehen vorne rein, die Äppel kommen hinten raus, lautet die Quintessenz des Urteils. Das würden die Verbraucher absolut auseinanderhalten, ist der Senat überzeugt. Auch dann, wenn es um süße Trüffel geht.
Durchaus amüsant hat das OLG Hamm kürzlich begründet (Urteil 4.5.2011, Az. I-4 U 216/10), warum zwischen den Begriffen „Warendorfer Pferdeleckerli“ und „Warendorfer Pferdeäppel“ keine Verwechslungsgefahr besteht. Die Leckerli gehen vorne rein, die Äppel kommen hinten raus, lautet die Quintessenz des Urteils. Das würden die Verbraucher absolut auseinanderhalten, ist der Senat überzeugt. Auch dann, wenn es um süße Trüffel geht.
Das Auge prüft mit – Keine Verwechslungsgefahr der Marken „EyeSense“ und „ISENSE“
Der Begriff „ISENSE“ darf als europäische Gemeinschaftsmarke für medizinische Geräte eingetragen werden, obwohl in Deutschland bereits der phonetisch gleich klingende Ausdruck „EyeSense“ als nationale Marke verwendet wird. Die Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt entschied, dass unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls – und insbesondere wegen der optischen Unterschiedlichkeit – eine Verwechslungsgefahr der beiden Bezeichnungen für ärztliche Apparate nicht gegeben sei. Bei derart teuren und speziellen Waren, die normalerweise von einem qualifizierten Kundenkreis auf Sicht gekauft werden, sei der visuelle Vergleich wichtiger als phonetische.
Der Begriff „ISENSE“ darf als europäische Gemeinschaftsmarke für medizinische Geräte eingetragen werden, obwohl in Deutschland bereits der phonetisch gleich klingende Ausdruck „EyeSense“ als nationale Marke verwendet wird. Die Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt entschied, dass unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls – und insbesondere wegen der optischen Unterschiedlichkeit – eine Verwechslungsgefahr der beiden Bezeichnungen für ärztliche Apparate nicht gegeben sei. Bei derart teuren und speziellen Waren, die normalerweise von einem qualifizierten Kundenkreis auf Sicht gekauft werden, sei der visuelle Vergleich wichtiger als phonetische.
OLG München: „Viaguara“ verletzt Markenrechte von „Viagra“
Das OLG München (Urteil vom 17.06.2010, Az. 26 U 4083/09) hat entschieden, dass die Wortmarke „Viaguara“ mit der bekannten Marke VIAGRA hochgradig ähnlich ist. Die Benutzung der Marke „Viaguara“ stellt eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung gem. Art. 9 Abs. 1 Satz. 2 Ziffer c) GMV der bekannten Marke dar.
Das OLG München (Urteil vom 17.06.2010, Az. 26 U 4083/09) hat entschieden, dass die Wortmarke „Viaguara“ mit der bekannten Marke VIAGRA hochgradig ähnlich ist. Die Benutzung der Marke „Viaguara“ stellt eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung gem. Art. 9 Abs. 1 Satz. 2 Ziffer c) GMV der bekannten Marke dar.
BGH: Trotz gleichem Wortbestandteil keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Sierra Antiguo“ und „1800 Antiguo“
Der BGH hat (Beschluss vom 03.04.2008; Az. I ZB 61/07) eine Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt und klar gestellt, dass zwischen den Markennamen „Sierra Antiguo“ und „1800 Antiguo“ keine Verwechslungsgefahr besteht, obwohl beide Marken den gleichen Wortbestandteil aufweisen. Denn der Bestandteil „Antiguo“ ist in beiden Markenzeichen nicht prägend.
Der BGH hat (Beschluss vom 03.04.2008; Az. I ZB 61/07) eine Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt und klar gestellt, dass zwischen den Markennamen „Sierra Antiguo“ und „1800 Antiguo“ keine Verwechslungsgefahr besteht, obwohl beide Marken den gleichen Wortbestandteil aufweisen. Denn der Bestandteil „Antiguo“ ist in beiden Markenzeichen nicht prägend.
BPatG: Mittelbare Verwechslungsgefahr bei Marken einer Zeichenserie
Hat eine angegriffene Marke den gleichen Wortbestandteil, wie die Marken einer Zeichenserie, so wird sie vom Publikum so empfunden, als gehöre sie zu der Zeichenserie. Darin besteht die mittelbare Verwechslungsgefahr (Beschluss des Bundespatentgerichtes vom 07.04.2009, Az. 33 W (pat) 67/07).
Hat eine angegriffene Marke den gleichen Wortbestandteil, wie die Marken einer Zeichenserie, so wird sie vom Publikum so empfunden, als gehöre sie zu der Zeichenserie. Darin besteht die mittelbare Verwechslungsgefahr (Beschluss des Bundespatentgerichtes vom 07.04.2009, Az. 33 W (pat) 67/07).
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